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Corona-Ampel im Landkreis Garmisch-Partenkirchen schaltet auf Gelb
Corona-Ampel im Landkreis Garmisch-Partenkirchen schaltet auf Gelb
7-Tages-Inzidenz über 35 – es greifen weitere Regelungen
Die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus steigt auch im Landkreis Garmisch-Partenkirchen an. Am 23. Oktober 2020 liegt der Landkreis Garmisch-Partenkirchen laut dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bei 38,5 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen und ist damit über dem Signalwert von 35.
Damit geht einher: In den nächsten Tagen sind verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionszahlen notwendig.
Seit dem 17. Oktober 2020 gelten dabei bayernweit und somit auch im Landkreis Garmisch-Partenkirchen die vereinheitlichten Regelungen, die die Bayerische Staatsregierung vorgestellt hat. Neben generellen Maßnahmen, wie dem Mindestabstand von 1,5 Metern und den allgemeinen Hygieneregeln, ist klar geregelt, welche Maßnahmen landesweit von allen Kreisen und kreisfreien Städten zu ergreifen sind, wenn die entsprechenden Werte erreicht werden. Darüber hinaus kann ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt weitere Maßnahmen erlassen, sofern dies notwendig erscheint. Sämtliche Maßnahmen, die über die landesweiten Regelungen hinausgehen, sind dabei per Allgemeinverfügung anzuordnen.
Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen will von dieser Regelung jedoch vorerst keinen Gebrauch machen.
Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen gelten somit ab 24. Oktober 2020 bis auf weiteres folgende Regelungen:
• Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 10 Personen begrenzt.
• Es wird eine Maskenpflicht dort eingeführt, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen. Das gilt insbesondere auf von den Behörden festzulegenden stark frequentierten Plätzen (z.B. Fußgängerzonen, Marktplätze), auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden, in den Schulen (außer Grundschulen) und Bildungsstätten auch im Unterricht, für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten auch am Platz.
• Sperrstunde um 23 Uhr in der Gastronomie; ab 23 Uhr darf an Tankstellen, von Lieferdiensten usw. kein Alkohol verkauft werden. Auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen besteht ab 23 Uhr ein Alkoholverbot.
Das Kultusministerium hat in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium einen Drei-Stufen-Plan entwickelt: Auch hier gilt nunmehr Stufe 2 im Landkreis Garmisch-Partenkirchen:
Ab Jahrgangsstufe 5 (weiterführende und berufliche Schulen): Pflicht für Schülerinnen und Schüler zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz im Klassenzimmer, vgl. § 25a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 der 7. BayIfSMV. Ausnahme von der Verpflichtung nach Entscheidung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde, wenn die Neuinfektionen auf ein klar eingrenzbares Ausbruchsgeschehen zurückzuführen sind oder dies in begründeten Einzelfällen aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist, vgl. § 25a Abs. 1 Satz 3 und 4 der 7. BayIfSMV.
Eine Ausnahme gilt nur für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grund- und Förderschulen: dort gilt keine Maskenpflicht am Sitzplatz im Klassenzimmer.
Die derzeit geltenden Regelungen im Detail sind der aktualisierten Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu entnehmen:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_7
Landrat Anton Speer ruft die Bevölkerung zum Einhalten der Regeln und um besonnenes Mitwirken auf: „Helfen Sie bitte durch Ihr persönliches Verhalten, die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Reduzieren Sie, so gut es geht, die sozialen Kontakte. Und nehmen Sie sich die Hygienemaßnahmen zu Herzen. Unser aller Ziel muss es sein, weitere Neuinfektionen zu vermeiden oder die Anzahl zu reduzieren." Im Vergleich zu anderen, auch benachbarten Landkreisen, stünde der Landkreis Garmisch-Partenkirchen noch besser da. Es gelte aber, gemeinsam einen Beitrag zu leisten, dass dies auch weiterhin so bleiben wird.
In den vergangenen Tagen habe sich bereits abgezeichnet, dass auch im Landkreis Garmisch-Partenkirchen die Neuinfektionen weiter ansteigen. Aus diesem Grund haben die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vorfeld bereits die notwendigen Maßnahmen vorbereitet, wie beispielsweise die Allgemeinverfügung, die durch Aushang und Bekanntmachung am Landratsamt Garmisch-Partenkirchen sowie im Internet veröffentlicht wird.
Eine Vielzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Landratsamt Garmisch-Partenkirchen tragen durch ihr engagiertes Handeln dazu bei, das Gesundheitsamt in seinem Auftrag im Kampf gegen das Corona-Virus zu unterstützen, betont der Landrat. „Wir werden unser Mögliches dazu beitragen, um die getroffenen Regelungen in unserem Landkreis auf ein zeitliches Minimum zu reduzieren." Hierzu brauche es jede Landkreisbürgerin und jeden Landkreisbürger: „Wir alle müssen durch unser Handeln dazu beitragen, das Virus wieder in den Griff zu bekommen."
Wir geben hier den Aufruf der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wider:
„Alltag in Zeiten von Corona: Mit AHA+L+A durch Herbst und Winter
Die Coronavirus-Pandemie ist noch nicht vorbei. Somit bleibt es weiter wichtig, sich und andere zu schützen. Es gilt, AHA+L+A einzuhalten: Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen sowie regelmäßiges Lüften und die Corona-Warn-App nutzen!
Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu verhindern, ist es erforderlich, gemeinsam wichtige Infektionsschutzmaßnahmen umzusetzen. Im Mittelpunkt steht die AHA-Formel – das heißt: Abstand halten, Hygiene beachten und Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen. In Herbst und Winter, wenn wir uns vermehrt in geschlossenen Räumen aufhalten, ist auch das regelmäßige Lüften sehr wichtig. Ein weiteres A soll an die Corona-Warn-App erinnern – eine App, die Nutzerinnen und Nutzer über Kontakte zu infizierten Personen informiert. Je mehr Menschen mitmachen, desto leichter lassen sich Infektionsketten unterbrechen!"
www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php
Merkblatt zum Umgang mit dem Coronavirus
Zum Herunterladen: Siebte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (7. BayIfSMV)
Zum Herunterladen: Verordnung zur Änderung der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreise-Quarantäneverordnung
Zum Herunterladen: Rahmenhygieneplan Schulen
Zum Herunterladen: Rahmenhygieneplan Kindertagesstätten