Aktuelles
Der Erhalt von Blumenwiesen und Wäldern lohnt sich
Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm zahlt Fördermittel für den Erhalt der Artenvielfalt. Bayernweit wurden 2016 über 2,5 Mio. Euro für den Artenschutz im Wald ausgezahlt
Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) ist ein Förderprogramm für die Erhaltung naturschutzfachlich wertvoller Flächen. Vor einigen Jahren wurde das Programm auf Waldflächen und blumenreiche Zweischnittwiesen ausgeweitet. Das Vertragsnaturschutzprogramm im Wald honoriert freiwillige Leistungen, die private und kommunale Waldbesitzer (inkl. Rechtler) für den Artenschutz in ihren Wäldern erbringen. Im Jahr 2016 wurden in Bayern dafür mehr als 2,5 Mio. Euro ausbezahlt. Für das Förderprogramm im Landkreis Garmisch-Partenkirchen sind das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Weilheim sowie das Landratsamt (Untere Naturschutzbehörde) gemeinsam zuständig.
Gefördert werden im Rahmen des Programms Maßnahmen auf Waldflächen innerhalb von europäischen Schutzgebieten (FFH- und Vogelschutzgebieten), die den Lebensraum der dort vorkommenden gefährdeten Tierarten erhalten wie z. B. lichte Wälder für das Auerhuhn. Ebenso kann der Eigentümer die Waldbewirtschaftung aussetzen, um Alt- und Totholzbestände zu fördern, denn in alten und abgestorbenen Bäumen errichten Spechte Baumhöhlen. Nach der Nutzung durch Spechte ziehen z. B. Siebenschläfer, Fledermäuse oder der Rauhfußkauz ein. Ob einzelne tote oder alte Bäume in einem Wald erhalten werden oder nicht, kann entscheidend dafür sein, ob Baumhöhlenbewohner in diesem Wald leben können. Sie erfüllen dort vielfältige Funktionen, beispielsweise erbeuten Käuze Waldmäuse, und Fledermäuse jagen Nachtfalter, deren Raupen sich an Blättern von Laubbäumen gütlich tun. Zudem ist stehendes und liegengebliebenes Totholz Nahrung vieler Baumpilze, von denen sich wiederum selten gewordene Käferarten ernähren.
Bereits seit den 1980er Jahren wird über das Vertragsnaturschutzprogramm die Bewirtschaftung von Feucht- und Streuwiesen, Berg- und Buckelwiesen sowie Weideflächen gefördert, deren Erhaltung ansonsten nicht wirtschaftlich wäre. Diese bieten selten gewordenen Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum. Vor einigen Jahren kamen die blütenreichen Zweischnittwiesen hinzu. Bunte Blumenwiesen sind in vielen Gebieten bereits eine Seltenheit geworden.
Sie bieten zahlreichen Insekten- und Vogelarten Nahrung und bereichern das Landschaftsbild. Die „Margeritenwiesen" werden typischerweise mit Mist gedüngt und Ende Mai/Anfang Juni sowie im August gemäht.
Wenn Sie mit Ihrer Waldfläche zum Erhalt von gefährdeten Arten beitragen möchten oder eine ein- bis zweischürige Blumenwiese bewirtschaften, erhalten Sie beim Landratsamt (Untere Naturschutzbehörde) eine Beratung zu möglichen Maßnahmen und Förderprogrammen.
Info und Kontakt
Bernadette Wimmer
Tel.: 08821/751-315
E-Mail: bernadette.wimmer@lra-gap.de
Bild 1: Blumenwiese Bild 2: Baumschwamm an der Kandahar (UNB / LRA GAP)