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Entsorgung von eventuell mit dem Coronavirus kontaminierten Abfällen
Abfällen aus privaten Haushalten, die eventuell mit dem Coronavirus kontaminiert sind, können bei Beachtung bestimmter Vorsichtsmaßnahmen gemeinsam mit dem Restmüll entsorgt werden
Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, die eventuell mit dem Coronavirus kontaminiert sind, kann unter bestimmten Vorsichtsmaßnahmen gemeinsam mit dem Restmüll erfolgen. Solche Abfälle dürfen allerdings nicht den Sammelsystemen für die getrennte Erfassung von Wertstoffen, z. B. Papiertonne, Biotonne, gelber Sack, zugeführt werden.
Die Sammlung der Abfälle in einer Restmülltonne und die anschließende thermische Behandlung des Restmülls in den bayerischen Müllverbrennungsanlagen gewährleisten eine sichere Zerstörung bei sehr hohen Temperaturen bis zu 1.000 °C. Um sowohl bei den Erzeugern der Abfälle, weiteren Nutzern der gleichen Restmülltonne, aber auch bei Dritten, wie Müllwerkern, eine Gefährdung sicher auszuschließen, dürfen die Abfälle nicht lose in die Restmülltonne gegeben werden. Stattdessen sind diese zuvor in stabile Müllsäcke zu verpacken, die z. B. durch Verknoten sicher verschlossen werden.
Grundsätzlich gilt bei Abfällen, die für die Abholung durch die kommunale Restmüllabfuhr
bereitgestellt werden, dass spitze und scharfe Gegenstände in bruch- und durchstichsicheren
Einwegbehältnissen verpackt sind, dass keine oder nur untergeordnet Abfälle mit geringen Mengen Flüssigkeit neben saugfähigen Abfällen enthalten sind und dass keine Säcke frei zugänglich neben Abfalltonnen oder Container gestellt werden, um Gefahren für Dritte auszuschließen.
Bei Fragen zur Entsorgung im Einzelfall stehen Dietmar Steinmetz und Peter Zerhoch von der Abfallberatung des Landkreises gerne unter den Telefonnummern 08821 / 751-376 bzw. -363 zur Verfügung.