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Füchse im Ortsbereich
Füchse im Ortsbereich
Landratsamt ermöglicht Jagd in Orten
Füchse gehören mittlerweile wieder zum gängigen Bild auf Fluren und in Wäldern. Doch trauen sie sich auch in die bewohnten Bereiche. In den vergangenen Monaten stellt die Untere Jagdbehörde im Landratsamt Garmisch-Partenkirchen eine Zunahme an Füchsen im Ortsbereich fest. Zahlreiche Anrufe von besorgten Grundstückseigentümern und Eltern sind hier eingegangen. Die Untere Jagdbehörde nimmt die Rückmeldungen ernst und ermöglicht Jägern, Füchse innerhalb von Ortschaften zu bejagen.
Notwendig ist dies vor allem aus gesundheitlichen Gründen. Füchse können Krankheiten wie Fuchsbandwurm oder Räude auf den Menschen und Haustiere übertragen. Darüber hinaus stellen Füchse beispielsweise im Wohnbereich auch für Hausgeflügel eine Bedrohung dar. Eine Überpopulation kann zu vermehrten Erkrankungen auch bei Füchsen selbst führen. Bei der Fuchsräude verenden Füchse nach langem Leiden. Daher ist es notwendig, zum Erhalt einer gesunden Fuchspopulation sowie zum Schutz von Menschen und Haustieren, dass Füchse auch in Ortschaften mittels Bejagung entnommen werden.
Jäger, die sich zu diesem Schritt entschließen, können auf Antrag von der Unteren Jagdbehörde eine Fuchserlaubnis erhalten. Bei entsprechenden Rückmeldungen aus der Bevölkerung könnten diese dann entsprechend tätig werden. Die Untere Jagdbehörde bittet für diesen Schritt um Verständnis.
Aufmerksam gemacht sei an dieser Stelle, dass Füchse auch deswegen in die Ortschaften eindringen, weil sie dort ein entsprechendes Nahrungsangebot vorfinden. Als Beispiel sei für Haustiere bereitgestelltes Futter auf Terrassen oder Gärten genannt.