Aktuelles
Staatliche Zuwendung zur Förderung des Sports
In diesem Jahr gewährt der Freistaat Bayern wieder eine Vereinspauschale zur Förderung des Sports
Der Freistaat Bayern gewährt entsprechend seiner Sportförderrichtlinien auch für 2017 wieder pauschale Zuwendungen für den Sportbetrieb von rechtsfähigen als gemeinnützig anerkannten Sportvereinen, die aktive Jugendarbeit leisten.
Die an der Vereinspauschale interessierten Vereine werden vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen gebeten, die Zuschüsse rechtzeitig zu beantragen. Die Anträge müssen mit den erforderlichen Unterlagen (Originale der gültigen Übungsleiterlizenzen) bis spätestens 01.03.2017 (Ausschlussfrist!) beim Landratsamt eingegangen sein. Hierbei wird empfohlen, den Antrag möglichst einige Tage vor Ende der Frist einzureichen, um eventuelle Probleme beim Antrag oder den Lizenzen noch rechtzeitig klären zu können. Zu beachten ist zudem, dass bei der Förderfähigkeit einer Übungsleiterlizenz ab sofort darauf abgestellt wird, ob diese seit dem Stichtag des Vorjahres – für das Förderjahr 2017 also seit dem 1. März 2016 – tatsächlich im Sportbetrieb eingesetzt wurde.
Nähere Einzelheiten zum Zuschussverfahren sowie der Antrag sind auf der Internetseite des Landratsamtes (www.lra-gap.de) zu finden, unter Landratsamt → Förderungen → Sportvereine bzw. Formulare → Förderungen.
Der Antrag sowie weitere Auskünfte sind auch im Landratsamt bei Herrn Praxl (Außenstelle: Martinswinkelstr. 11 a, 82467 Garmisch-Partenkirchen) oder unter der Telefonnummer 08821/751-333 zu erhalten.