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Corona-Impfangebote

Aktuelles

Veränderungen im Impfzentrum ab 1. April 2022

31.03.2022

Mit Wirkung zum 1. April 2022 gibt es Veränderungen im Impfzentrum Garmisch-Partenkirchen. Neben geänderten Öffnungszeiten wird der komplette Betrieb im Impfzentrum durch das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen sowie mit impfenden Ärztinnen und Ärzten übernommen.

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Einrichtungsbezogene Impfpflicht

11.03.2022
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Impfstoff von Novavax nun im Landkreis-Impfzentrum verfügbar

02.03.2022
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Registrierungen für Novavax-Impfungen im Impfzentrum möglich

16.02.2022
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Zweitimpfungen ohne Termin im Impfzentrum

09.12.2021

Ab Montag, den 13. Dezember werden im Landkreis-Impfzentrum vormittags und nachmittags Zweitimpfungen ohne Termin angeboten

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Impfzentrum: Impfung nur noch nach Terminvereinbarung

09.11.2021

Im Impfzentrum des Landkreises in Garmisch-Partenkirchen am Alpspitz-Wellenbad (Klammstraße 47) ist ab sofort nur noch mit Terminvereinbarung gegen das Coronavirus eine Impfung möglich.

weiterlesen

Impfung im Corona-Impfzentrum des Landkreises Garmisch-Partenkirchen

Im Impfzentrum des Landkreises in Garmisch-Partenkirchen

am Alpspitz-Wellenbad (Klammstraße 47) 

ist eine Impfung gegen das Coronavirus nur noch mit Terminvereinbarung

(außer Zweitimpfungen – nähere Informationen unten) möglich

Zum Einsatz kommen die Impfstoffe von BioN-Tech, Moderna und Novavax

Eine Terminvereinbarung ist montags bis freitags zwischen 9.00 und 16.00 Uhr unter der Rufnummer 08821 / 751-900 möglich. Es steht auch die Funktionsemail Impfzentrum@lra-gap.de zur Verfügung. Möglich ist weiterhin die Registrierung auf https://impfzentren.bayern/

Einwilligungserklärung Schutzimpfung gegen COVID-19:

Icon Einwilligungserklärung (mRNA)

Icon Einwilligungserklärung (proteinbasiert)

RKI - Informationsmaterial zum Impfen:

Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff

Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit proteinbasiertem Impfstoff

Bitte bringen Sie die Einwilligungserklärung bereits ausgefüllt zur Impfung mit. Mit Ihrer Unterstützung werden dadurch die Abläufe im Landkreis-Impfzentrum und auch bei den mobilen Impfungen optimiert.

 

Kalenderwoche 21 / 2022

Freitag, 20.05.2022, 14:00 - 16:00 Uhr

 

Kalenderwoche 21 / 2022

Montag, 23.05.2022, 9:00 - 13:00 Uhr

Dienstag, 24.05.2022, 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch, 25.05.2022, 14:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag, 26.05.2022, kein Impfbetrieb (Feiertag)

Freitag, 27.05.2022, 14:00 - 16:00 Uhr

 

Kinderimpfungen im Impfzentrum

Kinderimpfungen für Kinder von 5 - 11 Jahre:

Freitag, 20.05.2022, 16:00 - 17:00 Uhr

Freitag, 27.05.2022, 16:00 - 17:00 Uhr

 

Zweitimpfungen ohne Termin (Stand: 30.03.2022)

Das Impfzentrum des Landkreises Garmisch-Partenkirchen bietet zudem so genannte Open-House-Termine für Zweitimpfungen an, also Impfungen ohne Termin. So werden in der Regelbetriebszeit Termine als Open-House freigehalten. Die vorhandenen Termine werden nach dem Windhund-Prinzip (First come, first serve) vergeben. Aufgrund der eventuell höheren Nachfrage kann es bei den Open-House-Terminen zu Wartezeiten kommen. Das Team des Landkreis-Impfzentrums bittet hier um Geduld und Verständnis.

Impfen gehen! Für dich. Für mich. Für alle.

 

Impfsprechstunde im Impfzentrum

Zusätzlich bietet das Impfzentrum Garmisch-Partenkirchen eine Impfsprechstunde im Impfzentrum an. Die Impfsprechstunde ist losgelöst vom Impfbetrieb. D.h. die Wahrnehmung eines Beratungstermins verpflichtet nicht automatisch zu einer Impfung. Die Bürgerin oder der Bürger kann nach dem Beratungstermin selbst entscheiden, ob sie/er sich impfen lässt oder das Impfzentrum verlässt.

Impfsprechstunde:

Dienstag von 16:00 bis 18:00 Uhr

Telefonische Impfsprechstunde: Mittwoch von 9:00 bis 11:00 Uhr

Zusätzlich bietet das Impfzentrum für alle, die nicht persönlich zur Impfsprechstunde kommen können, eine telefonische Beratung an. Diese ist immer mittwochs in der Zeit von 9.00 bis 11.00 Uhr. Hierzu ist es zwingend erforderlich, dass die Bürgerin / der Bürger beim Callcenter 08821 / 751-900 anruft und sich einen Termin für einen Mittwochstermin geben lässt.

In der gebuchten Zeit wird die Bürgerin oder der Bürger vom diensthabenden Arzt angerufen und beraten.

 

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Ab dem 16. März 2022 tritt die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach §20a Infektionsschutzgesetz in Kraft. Wir bitten darum, von Meldungen per Fax, Post oder E-Mail vor diesem Zeitpunkt abzusehen. Danach können die Meldungen elektronisch über das digitale Meldeportal BayImNa übermittelt werden. Informationen dazu finden sich unter folgendem Link: Digitales Meldeportal zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht (BayImNa)

Ausführlichen Informationen zum Thema der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sind auf folgender Internetseite Zusammen gegen Corona des Bundesministeriums für Gesundheit zu finden.

Wir bitten darum, von telefonischen Nachfragen abzusehen, diese können aufgrund der derzeit stark angestiegenen Arbeitsbelastung des Gesundheitsamtes nicht beantwortet werden.

 

Bayerische Impfzentren – Corona-Impfzentrum im Landkreis Garmisch-Partenkirchen

ImageSeit dem 15. Dezember 2020 ist das Corona-Impfzentrum im Landkreis Garmisch-Partenkirchen auf dem Parkplatz am Alpspitz-Wellenbad in Garmisch-Partenkirchen (Klammstraße 47) eingerichtet.

Wichtige Informationen zur COVID-19-Impfung, finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Informationen zum Thema Impfen und Impfstoff sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), des Robert Koch Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts. Weitere Informationen rund um Corona und Impfen finden Sie auf der Internetseite Zusammen gegen Corona des Bundesministeriums für Gesundheit.

Coronavirus-Impfverodnung (CoronaImpfV) vom 30. August 2021:

Icon CoronaImpfV

Seit dem 11. Januar 2021 können sich Bürgerinnen und Bürger für eine Impfung über die

Online-Impfregistrierung

des Freistaats Bayern registrieren. Für die Online-Registrierung muss ein persönliches Profil erstellt werden, für das eine E-Mail-Adresse und ein persönliches Passwort hinterlegt werden muss. Die Person wird dann direkt dem für sie zuständigen Impfzentrum zugeordnet. Die Terminvergabe zur Impfung wird dann aus dem System heraus generiert und per E-Mail oder SMS an die registrierte Person verschickt.

Sollte eine Online-Registrierung nicht möglich sein, besteht auch die Möglichkeit, sich telefonisch unter der Telefonnummer 08821 / 751-900 registrieren zu lassen.

Über die bundesweit einheitliche Telefonnummer der Kassenärztlichen Vereinigung 116 117 werden Sie an den gleichen Anschluss weitergeleitet.

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema Impfen.

Hier finden Sie das digitale Impfmonitoring des Robert-Koch-Instituts (RKI).


 

 

Digitaler Impfnachweis

Für Personen, die bereits vor Einführung des digitalen Impfnachweises ihre Zweitimpfung erhalten haben, wird vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege derzeit noch an einem Verfahren für BayIMCO gearbeitet, dass es erlaubt die digitalen Zertifikate per Post oder E-Mail zu verschicken. Mittlerweile kann aber jeder, der seinen Account noch hat, auf der Internetseite https://impfzentren.bayern/ die Nachweise über Erst- und Zweitimpfung herunterladen.

Personen, die vor der Einführung des digitalen Impfnachweises ihre Zweitimpfung erhalten haben, können ihre digitalen Impfnachweise aber auch in Apotheken erhalten. Die Internetseite www.mein-apothekenmanager.de bietet hier eine Übersicht, welche Apotheken in der Nähe den digitalen Impfnachweis ausstellen. Auch in Arztpraxen sollen alsbald digitalen Impfnachweise erzeugt werden können.

Digitale Impfnachweise werden in den Bayerischen Impfzentren als QR-Code ausgedruckt. Der Impfling kann den QR-Code abfotografieren und in eine App seiner Wahl einlesen bzw. abspeichern. Die Corona-Warn-App hat mit dem Update auf Version 2.3.2 eine Funktion erhalten, um dort das Impfzertifikat zu hinterlegen. Alternativ gibt es auch die CovPass-App des Rober-Koch-Instituts.

Weitere Informationen zum digitalen Impfnachweis finden Sie hier.

Als „vollständig geimpft" gelten Personen, die gesichert positiv auf SARS-CoV-2-Antikörper getestet und danach einmal geimpft wurden.
Die Apotheke kann nach entsprechender Vorlage einen vollständigen Impfnachweis regenerieren.

 

COVID-19 Impfdashboard für Deutschland

https://impfdashboard.de/

Apotheken, die eine COVID-19-Impfung anbieten

Diese finden Sie hier: Mein Apothekenmanager www.mein-apothekenmanager.de

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