Energiepreiszuschuss für Sport- und Schützenvereine
Der Freistaat Bayern gewährt einen Energiepreiszuschuss für Sport- und Schützenvereine in Höhe von max. 80 % der einfachen Vereinspauschale 2023 sofern
- die im Jahr 2023 tatsächlich entstandenen Energiekosten die im Vergleichsjahr 2021 tatsächlich entstandenen Energiekosten übersteigen
und
- der Verein im Jahr 2023 eine Vereinspauschale erhält
Der Antrag ist bis spätestens 15.05.2023 beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, Sachgebiet 33, einzureichen. Später eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Nähere Informationen, insbesondere zu den zuwendungsfähigen Ausgaben, der Auszahlung, dem Verwendungsnachweis mit den notwendigen Unterlagen sowie ggf. Rückzahlungspflichten sind der unten einsehbaren Richtlinie zu entnehmen: