Energiepreiszuschuss für Sport- und Schützenvereine
Entsprechend der Richtlinie über die Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses für gemeinnützige Sport- und Schützenvereine mit Sitz in Bayern wurde mit der Vereinspauschale 2023 ein allgemeiner Energiepreiszuschuss in Höhe von 80 % der einfachen Vereinspauschale 2023 an Sport- und Schützenvereine ausbezahlt. Gemäß Nr. 2.4 der Richtlinie sind die Vereine verpflichtet, bis spätestens 30.04.2024 einen Verwendungsnachweis bei der zuständigen Bewilligungsbehörde einzureichen.
Das Formular für den Verwendungsnachweis sowie entsprechende Informationen und Ausfüllhinweise stehen unter Formulare > Förderungen zur Verfügung.
Wird kein Verwendungsnachweis eingereicht, muss der ausbezahlte Zuschuss bei der Vereinspauschale 2024 in voller Höhe abgezogen werden.