Hagelhilfe für Bad Bayersoien
Für die Betroffenen des schweren Unwetters vom 26.08.2023 in Bad Bayersoien stellt der Freistaat Bayern Hilfe zur Verfügung. So können bei existenzbedrohenden Schäden staatliche Hilfen genutzt werden. Insbesondere Privathaushalten kann bei existenzieller Notlage im Einzelfall finanzielle Hilfe gewährt werden.
Im Rahmen der steuerlichen Erleichterungen können für Privatpersonen sowie Unternehmen im Einzelfall nach den maßgeblichen Vorschriften unter anderem Steuern gestundet, Vollstreckungsmaßnahmen aufgeschoben und Steuervorauszahlungen gemindert werden. Auch Sonderabschreibungen sind möglich. Ansprechpartner für die Betroffenen ist das jeweils zuständige Finanzamt. Die jeweiligen Finanzämter werden auf Anfrage möglichst schnell und unbürokratisch prüfen, ob und gegebenenfalls welche steuerlichen Hilfsmaßnahmen im Einzelfall gewährt werden können.
Betroffene Privatpersonen aus Bad Bayersoien können sich von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.00 - 15.00 Uhr und Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr für die Beantragung der Hagelhilfe des Freistaats Bayern an das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen wenden unter der Bürgertelefonnummer 08821 / 751-600 sowie per E-Mail unter hagelhilfe@lra-gap.de
Die Antragsfrist wurde verlängert und endet nunmehr am 31. März 2024.
Antragsunterlagen:
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