Ladesäulen-Förderung
Zuschuss für private Ladepunkte
Seit dem 24. November 2020 ist es über die KfW möglich, einen Zuschuss zu beantragen:
Gefördert werden hierbei Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind. Die Förderung ist jedoch an einige Voraussetzungen geknüpft. So muss die Ladestation über eine Ladeleistung von 11 kW verfügen und steuerbar sein, auch der verwendete Strom muss zu 100% aus erneuerbaren Energien kommen.
Beantragen können die Förderung Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter und Vermieter.
Sie erhalten hierbei einen pauschalen Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt.
Ihre Gesamtkosten müssen mindestens 900 Euro betragen, sonst können Sie keinen Zuschuss erhalten. Wenn Ihre Ladestation mehrere Ladepunkte hat, können Sie pro Ladepunkt 900 Euro Zuschuss erhalten – vorausgesetzt, Ihre Gesamtkosten liegen über 900 Euro pro Ladepunkt.
Den Zuschuss erhalten Sie direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.
Alle Informationen finden Sie hier auf der Projektseite der KfW
Merkblatt_Förderung Ladestationen
Allgemeines-Merkblatt zu Beihilfen
Förderung: Öffentlich zugängliche Ladesäulen
Das BMVI hat eine neue Förderrichtlinie für öffentlich zugängliche Ladesäulen gestartet. Hierbei handelt es sich aber nicht um das bereits erwartete Förderprogramm, über dessen Öffnungsklausel auch der Freistaat seine einschlägige Förderung ausrichten will. Offenbar liegt dieses Förderprogramm noch in Brüssel.
Dennoch ist dieses Programm mit einer Förderquote von bis zu 80% durchaus interessant. Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen, kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sowie Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes.
Anders als bei der erwarteten Richtlinie versteht sich dieses Förderprogramm als De-minimis-Beihilfe.