Überbrückungshilfe CORONA
Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen
Die gesundheitspolitisch notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben in vielen Branchen den Geschäftsbetrieb eingeschränkt. Kraftvolle Unterstützungsmaßnahmen wie die Soforthilfe, Förderkredite, Steuerstundungen oder Kurzarbeitergeld sicherten die Zahlungsfähigkeit vieler Betriebe in der ersten Phase der Krise.
Die zweite Phase (Überbrückungshilfe II) umfasste die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die zweite Phase können bis 31. März 2021 gestellt werden.
Die Überbrückungshilfe soll verlängert und erweitert werden. Die dritte Phase (Überbrückungshilfe III) umfasst die Fördermonate Januar bis Juni 2021.