Aktuelles
Allgemeinverfügung des Landratsamtes zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit bei Rindern, Schafen und Ziegen
Vollzug der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung;
hier: Schutz empfänglicher Tiere gegen die Blauzungenkrankheit
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen erlässt gemäß § 4 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über Maßnahmen zur Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der Blauzungenkrankheit vom 30.07.2015 (EG-Blauzungen-bekämpfung-Durchführungsverordnung) eine Allgemeinverfügung.