Kfz & Verkehr
Aktuelles
Bitte beachten: Neuerungen beim Arbeitsstättennachweis für die Parkerleichterungen für Handwerker
Aufgrund der Datenschutzgesetze (DSGVO) wurde der Arbeitsstättennachweis für die Parkerleichterungen für Handwerker überarbeitet. Zukünftig wird nicht mehr der Name und die Adresse der Arbeitsstelle eingetragen, sondern Name und Anschrift des Fahrers sowie seine Erreichbarkeit (z.B. Handynummer).
Den neuen einheitlichen Vordruck gibt es hier. Bitte auf DIN A6 quer Kartonpapier ausdrucken.
Das Sachgebiet 52 "Straßen - & Verkehrswesen" als Außenstelle in Farchant beinhaltet die Straßenverkehrsbehörde, die Kfz-Zulassungsbehörde sowie die Fahrerlaubnisbehörde.
Die Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für alle Regelungen auf den Kreis-, Staats- und Bundesstraßen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Genehmigungen von Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund und Sicherung von Baustellen. Genehmigungen von Schwertransporten, Güter- und Personenbeförderung.
Die Kfz-Zulassungsbehörde ist mit allen Aufgaben rund um das Thema Kfz-Zulassung betraut. Ob Neuzulassungen, Um- oder Abmeldungen von Kraftfahrzeugen in unserem Landkreis oder auch in Kooperation in der Erweiterten Zuständigkeit der Kfz-Zulassungsbehörden im südlichen Oberbayern.
Die Fahrerlaubnisbehörde ist zuständig für alle Fragen rund um die Fahrerlaubnis. Erteilung, Erweiterung, Verlängerung, Überprüfung der Fahrerlaubnis, Fahrschulen.
Weitere Informationen zu den verschieden Aufgabenbereichen des Straßen- u. Verkehrswesens finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Virus) musste der allgemeine Zugang zum Gebäude der Außenstelle (Führerschein, Zulassung und Straßenverkehr) in Farchant eingeschränkt werden.
Eine Bearbeitung Ihres Anliegens ist derzeit ausschließlich nach Terminvereinbarung mit dem jeweiligen Fachbereich möglich. Eine persönliche Vorsprache ohne Termin können wir weiterhin leider nicht anbieten.
Nähere Informationen zur Terminvergabe des Fachbereichs Kfz-Zulassungsbehörde finden Sie unter "Zulassung".
Nähere Informationen zur Terminvergabe des Fachbereichs Fahrerlaubnisbehörde finden Sie unter "Fahrerlaubnis, Fahrschulen, Fahrlehrer".
Für Anliegen die den Fachbereich Straßenverkehrswesen betreffen können weiterhin Anträge unter der E-Mail-Adresse StVO@lra-gap.de gestellt werden.
So erreichen Sie uns persönlich:
Amtsgebäude Außenstelle Farchant
Partenkirchner Straße 52
82490 Farchant
Postanschrift:
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
Postfach 15 63
82455 Garmisch-Partenkirchen
Sachgebietsleitung: Justin Karg Telefon: 08821/751-350 |
Stellvertretende Sachgebietsleitung: Frau Wörle Telefon: 08821/751-366 |
Kfz-Zulassungsbehörde Telefon: 08821/751-356 Fax: 08821/751-8420 E-Mail: zulassung@lra-gap.de |
Fachbereichsleiter Justin Karg Telefon: 08821/751-350 |
Fahrerlaubnisbehörde Telefon: 08821/751-396 Fax: 08821/751-8418 E-Mail: fuehrerschein@lra-gap.de |
Fachbereichsleiterin Frau Wörle Telefon: 08821/751-366 E-Mail: fuehrerschein@lra-gap.de |
Straßenverkehr, Personen- & Güterbeförderung Telefon: 08821/751-354 Fax: 08821/751-8419 E-Mail: stvo@lra-gap.de |
Fachbereichsleiter Sascha Dietz Telefon: 08821/751-352 E-Mail: sascha.dietz@lra-gap.de |