KFZ-Zulassung
Herzlich Willkommen auf der Seite des Fachbereichs Kfz-Zulassungsbehörde des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen.
Auf unserer Seite finden Sie Sie eine Vielzahl an Informationen rund um die verschiedensten Zulassungsvorgänge, das Buchungsportal zur Reservierung eines Termines in unserem Hause, eine Verlinkung zur Online-Zulassungsbehörde, zur Reservierung eines Wunschkennzeichens oder ggf. notwendige Formlare und Anträge, sowie weiterführende Links zu amtlichen Sachverständigen und übergeordneten Behörden.
Aktuelle Informationen der Kfz-Zulassungsbehörde
Keine vorherige Terminvereinbarung notwendig!
Es ist keine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Es stehen Ihnen sämtliche Möglichkeiten zur Vorsprache offen. Sie können sowohl eine Wartemarke vor Ort ziehen, als auch das Live-Ticket nutzen oder über das Buchungsportal einen Termin vereinbaren.
Schließtage am Montag, den 23.12.2024 und Freitag, den 27.12.2024
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen ist, einschließlich der Außenstelle Farchant, am Montag, den 23.12.2024 sowie Freitag, den 27.12.2024 für den Publikumsverkehr geschlossen. Ab Montag, den 30.12.2024 stehen wir Ihnen, zu den regulären Öffnungszeiten, gerne wieder zur Verfügung.
Aktuelle Infomationen zu Fahrzeugen ukrainischer Staatsangehöriger
Alle aktuellen Informationen rund um die Zulassung ukrainischer Fahrzeuge finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr über nachstehenden Link.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr - Maßnahmen des BMDV
Internetbasierte Fahrzeugzulassung
Im September 2023 wurde das Angebot der internetbasierten Fahrzeugzulassung erweitert. Sie können über das Bürgerserviceportal des Landratsamtes daher neben Anmeldungen von Fahrzeugen, auch Abmeldungen, Wiederzulassungen, Umschreibungen mit und ohne Halterwechsel sowie Tageszulassungen online durchführen. Und dies ohne Wartezeiten. Es ist von überall nutzbar. Sie können sofort losfahren und ein solcher Behördengang ist 24/7 möglich.
Informieren Sie sich doch mal.
Über die nachstehenden Links kommen Sie auf die Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr sowie zu den weiterführenden Informationen auf unserer Homepage.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr - So funktioniert i-Kfz
Weiterführende Informationen auf unserer Homepage - im Block Online-Zulassungsbehörde
Hier geht es zum i-Kfz-Portal des Landratsamts Garmisch-Partenkirchen
Bei Fragen zu allen Themen rund um die Zulassung von Fahrzeugen steht Ihnen das Team des Fachbereichs "Kfz-Zulassungsbehörde" unter der E-Mail-Adresse zulassung@lra-gap.de oder der Telefonnummer 08821/ 751-356 gerne zur Verfügung.
Terminreservierung für Privatpersonen und Firmen (öffentlich)
Bevor Sie einen Termin in unserem Hause reservieren bitten wir Sie, sich die nachstehenden sehr aufschlussreichen Erläuterungen zur Buchung durchzulesen. Diese beantworten Ihnen die meist gestellten Fragen.
So funktioniert die Terminreservierung
Bitte wählen Sie eine Dienstleistung aus.
Die Reservierung ist pro Kunde und Termin auf max. drei Zulassungsvorgänge pro Tag beschränkt. Es werden täglich zwischen 70 und 80 Termine zur Verfügung gestellt. Die Zahl kann je nach Personalstand variieren. Nach Möglichkeit werden auch kurzfristig weitere Termine freigegeben. Die Bearbeitung weiterer Vorgänge, wie auch die Vereinbarung von Kettenterminen ist ausgeschlossen und führt zur Stornierung des/der Termins/ Termine ohne Bearbeitung.
Sie können sich für einen freien Termin innerhalb der allgemeinen Bearbeitungszeiten entscheiden.
Termine können nur in einem Zeitraum von sieben Tagen gebucht werden. Bspw. von Montag bis darauffolgende Woche Montag, von Dienstag bis Dienstag usw. Wochenenden und Feiertage zählen mit.
Sollten Sie im Kalender keinen Termin buchen können so sind bereits alle verfügbaren Termine vergeben. Sie werden gebeten in regelmäßigen Abständen unser Buchungsportal aufzusuchen.
Nachdem Sie Ihre Angaben durch Drücken des Buttons „Buchen" an die Zulassungsbehörde gesandt haben, wird der Termin bei uns gebucht und Sie erhalten Ihre persönliche „T"-Wartenummer („T" für Termin, z. B. T-Z383) per E-Mail mitgeteilt.
Bitte bringen Sie die Bestätigungs-E-Mail mit Ihrer "T"-Wartenummer zu Ihrem Termin mit.
Mit der von uns mitgeteilten Wartenummer werden Sie bei Ihrem Besuch in der Zulassungsbehörde vom nächsten freien Mitarbeiter über die Aufrufanlage aufgerufen.
Hierfür ist es erforderlich, dass Sie am Tage Ihres Termins diesen aktivieren. Die Terminaktivierung kann auf dieser Seite unter dem Block "Live-Ticket und Terminaktivierung" erfolgen. Oder aber Sie haben die Möglichkeit dies an unserem Nummernautomaten im Eingangsbereich unserer Dienststelle vorzunehmen.
Eine Aufruf Ihres Termins geschieht ausschließlich nach erfolgter Terminaktivierung. Ohne diese ist ein Aufruf leider nicht möglich!
Die Terminaktivierung kann maximal 15 Minuten vor Ihrem Termin erfolgen.
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Der Online-Antrag erfolgt unverbindlich. Sollte die Einhaltung eines vereinbarten Termins von unserer Seite aus vor Ort nicht möglich sein, können Sie eventuell entstandene Kosten gegen uns nicht geltend machen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass vereinbarte Termine nicht auf andere Zeitpunkte oder Tage übertragen werden können.
Bitte beachten Sie: Sie benötigen keine weitere Aufrufnummer! Termine stellen lediglich einen Anhaltswert dar. Starker Parteiverkehr und andere Faktoren können den Aufruf verzögern. Verspätetes Erscheinen Ihrerseits führt zur Stornierung des Termins.
Aus Rücksicht auf andere Interessenten bitten wir Sie nicht wahrgenommene Termine rechtzeitig zu löschen.
Hier gelangen Sie zur Terminvereinbarung
Buchungsportal für Privatpersonen und Firmen (öffentlich)
Sie haben die E-Mail zur Bestätigung Ihres Termins nicht erhalten? - Bitte kontrollieren Sie Ihren Spam-Ordner.
Sie möchten Ihren Online-Termin stornieren? - Bitte klicken Sie hierzu auf den Stornierungslink in Ihrer Bestätigungs-E-Mail.
Die Termin-Reservierung funktioniert nicht? - Bitte kontrollieren Sie die Sicherheitsstufe Ihres Browsers.
Terminreservierung für das Kfz-Gewerbe und die Versicherungswirtschaft aus dem Lkr. Garmisch-Partenkirchen (nichtöffentlich)
Dieses Buchungsportal steht ausschließlich Autohäusern, Kfz-Werkstätten und Versicherungsagenturen aus dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen zur Verfügung.
So funktioniert die Terminreservierung
Zunächst geben Sie bitte die Ihnen mitgeteilten Zugangsdaten ein.
Anschließend haben Sie die Möglichkeit pro Tag und Termin bis zu 15 Vorgänge zu reservieren. Die mögliche gesamte Reservierungszeit an einem Tag beträgt max. 150 Minuten pro Termin. Je nach Personalstand kann die Anzahl der zur Verfügung stehenden Termine variieren. Sofern personalorganisatorisch möglich, werden auch kurzfristig weitere Termine freigegeben.
Sie können sich für einen freien Termin innerhalb der allgemeinen Bearbeitungszeiten entscheiden.
Termine können nur in einem Zeitraum von sieben Tagen gebucht werden. Bspw. von Montag bis darauffolgende Woche Montag, von Dienstag bis Dienstag usw. Wochenenden und Feiertage zählen mit.
Sollten Sie im Kalender keinen Termin buchen können so sind bereits alle verfügbaren Termine vergeben. Sie werden gebeten in regelmäßigen Abständen unser Buchungsportal aufzusuchen.
Nachdem Sie Ihre Angaben durch Drücken des Buttons „Buchen" an die Zulassungsbehörde gesandt haben, wird der Termin bei uns gebucht und Sie erhalten Ihre persönliche „T"-Wartenummer („T" für Termin, z. B. T-Z383) per E-Mail mitgeteilt.
Bitte bringen Sie die Bestätigungs-E-Mail mit Ihrer "T"-Wartenummer zu Ihrem Termin mit.
Mit der von uns mitgeteilten Wartenummer werden Sie bei Ihrem Besuch in der Zulassungsbehörde vom nächsten freien Mitarbeiter über die Aufrufanlage aufgerufen.
Hierfür ist es erforderlich, dass Sie am Tage Ihres Termins diesen aktivieren. Die Terminaktivierung kann auf dieser Seite unter dem Block "Live-Ticket und Terminaktivierung" erfolgen. Oder aber Sie haben die Möglichkeit, dies an unserem eKiosk im Warteraum unserer Dienststelle vorzunehmen.
Eine Aufruf Ihres Termins geschieht ausschließlich nach erfolgter Terminaktivierung. Ohne diese ist ein Aufruf leider nicht möglich!
Die Terminaktivierung kann maximal 15 Minuten vor Ihrem Termin erfolgen.
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Der Online-Antrag erfolgt unverbindlich. Sollte die Einhaltung eines vereinbarten Termins von unserer Seite aus vor Ort nicht möglich sein, können Sie eventuell entstandene Kosten gegen uns nicht geltend machen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass vereinbarte Termine nicht auf andere Zeitpunkte oder Tage übertragen werden können.
Bitte beachten Sie: Sie benötigen keine weitere Aufrufnummer! Termine stellen lediglich einen Anhaltswert dar. Starker Parteiverkehr und andere Faktoren können den Aufruf verzögern. Verspätetes Erscheinen Ihrerseits führt zur Stornierung des Termins.
Aus Rücksicht auf andere Interessenten bitten wir Sie nicht wahrgenommene Termine rechtzeitig zu löschen.
Hier gelangen Sie zur Terminvereinbarung
Buchungsportal für das Kfz-Gewerbe und die Versicherungswirtschaft (nichtöffentlich)
Sie haben die E-Mail zur Bestätigung Ihres Termins nicht erhalten? - Bitte kontrollieren Sie Ihren Spam-Ordner.
Sie möchten Ihren Online-Termin stornieren? - Bitte klicken Sie hierzu auf den Stornierungslink in Ihrer Bestätigungs-E-Mail.
Die Termin-Reservierung funktioniert nicht? - Bitte kontrollieren Sie die Sicherheitsstufe Ihres Browsers.
Live-Ticket und Terminaktivierung
Live-Ticket
Das Live-Ticket ist die Möglichkeit eine Wartemarke von einem mobilen Endgerät aus zu "ziehen". Hierbei können Sie - nach Aktivierung Ihres Standortes bspw. an Ihrem Smartphone - im Umkreis von 35 Kilometern um unsere Außenstelle eine Wartemarke "ziehen".
Zunächst wählen Sie eine gewünschte Dienstleistung aus. Anschließend erhalten Sie auf Ihrem Display eine Wartenummer, die Position in der Warteschlange sowie die geschätzte Wartezeit bis zu Ihrem Aufruf. Weiter bietet Ihnen das Live-Ticket die Funktion "Zurückstellen". Mit dieser können Sie Ihren Aufruf zeitlich verzögern. Oder Sie können dieses auch wieder stornieren.
Sobald Ihre Wartenummer aufgerufen wird, erhalten Sie auf Ihrem Endgerät eine Benachrichtigung mit dem Ihnen dann zugewiesenen Schalter. Gleichzeit erfolgt auch ein Aufruf über den Bildschirm in unserem Warteraum.
Live-Tickets sind keine Termine und stehen Ihnen auch nur für den jeweiligen Tag zur Verfügung!
Diese Funktion ist nur innerhalb unserer Öffnungszeiten nutzbar.
Terminaktivierung
Sollten Sie einen Termin über eines der beiden Buchungsportale (öffentliches oder nichtöffentliches) reserviert haben, so ist eine Aktivierung (Check-In) dieses notwendig. Hierzu begeben Sie sich bitte am Tag Ihres Termins an unserem Nummerautomaten im Eingangsbereich und wählen "Terminaktivierung" aus. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit über den nachstehenden Link Ihren Termin zu aktivieren.
Die Aktivierung erfolgt entweder durch die Eingabe Ihrer Terminnummer oder mittels Einscannen des, in der E-Mail-Terminbestätigung, angegebenen QR-Codes.
Bitte beachten Sie dass Ihr Termin nur dann aufgerufen wird wenn eine vorherige Aktivierung (Check-In) erfolgt ist. Geschieht dies nicht, so verfällt Ihr gebuchter Termin.
Hier gelangen Sie zum Live-Ticket sowie Terminaktivierung
Wichtige kurze Tipps vor dem Besuch
Nachfolgend haben wir Ihnen einige hilfreiche Informationen für Ihren Besuch in unserem Hause in kurzer Fassung zusammengestellt. Ausführlicher informieren wir Sie zu den einzelnen Themen auf der linken Seite unter Zulassung von Fahrzeugen.
Ablauf in der Kfz-Zulassungsbehörde
- Kunden ohne Online-Terminreservierung entnehmen bitte dem Nummernautomaten, welcher sich im 1. Obergeschoss, erste Türe auf der linken Seite, der Außenstelle befindet eine Wartenummer, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anzuzeigen, dass eine Person wartet. Nach Ziehen der Wartenummer nehmen Sie bitte in unserem Warteraum Platz. Wir bitten Sie davon abzusehen sich sofort in den Schalterbereich zu begeben!
- Kunden mit Online-Terminreservierung begeben sich bitte ebenfalls an den Nummernautomaten im 1. Obergeschoss. Dort wählen Sie "Termin-Check-In" aus und geben Ihre, in der Terminbestätigung, angegebene Wartenummer ein. Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit den in Terminbestätigung hinterlegten QR-Code einzuscannen. Nach dem Check-In begeben Sie sich bitte ebenso in unserem Warteraum. (Der Check-In ist maximal ein Viertelstunde vor Ihrem Termin möglich.)
- Der Aufruf erfolgt dann mittels akkustischem Signal und wird am Bildschirm, der sich im Warteraum befindet, samt der Schalternummer des für Sie zuständigen Sachbearbeiters/ der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin angezeigt.
- Gehen Sie bitte dann zu dem Ihnen zugewiesenem Schalter in das Großraumbüro. Ihr Vorgang wird dort bearbeitet und Sie werden über den weiteren Ablauf informiert.
- Anschließend begleichen Sie auf der gegenüberliegenden Seite der Schalter am Kassenautomaten Ihre ausstehenden Gebühren und lassen daraufhin falls ggf. erforderlich bei einem der ortsansäßigen Schilderpräger Ihre Kennzeichenschilder prägen. Diese befinden sich im gleichen Gebäude bzw. auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
- Ihre Fahrzeugunterlagen erhalten Sie dann nach Fertigstellung des Zulassungsvorgangs und ggf. Rückkehr an dem Ihnen zuvor zugeteilten Schalter zurück. Hierfür müssen Sie nicht wieder zunächst im Warteraum Platz nehmen. Dort werden dann auch die Siegel auf den Kennzeichenschildern angebracht.
Auf einem Blick - Zulassungs-Tipps- Vollständige Unterlagen ersparen unnötige Wartezeiten
Die wichtigsten Unterlagen, welche Sie möglicherweise zur Zulassung Ihres Fahrzeuges benötigen, haben wir Ihnen in einer kurzen Übersicht zusammengefasst.
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Zulassungsvorgängen stehen Ihnen unter Zulassung von Fahrzeugen zur Verfügung.
Wunschkennzeichen
Im Bürgerserviceportal des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen können Sie bequem ein Wunschkennzeichen aussuchen und reservieren.
Reservierung eines Wunschkennzeichens
Bitte achten Sie bei der Reservierung darauf, dass die Gesamtzahl der Buchstaben- und Ziffernkombination nicht höher wie acht sein darf.
Neben den Erkennungszeichen GAP - ... sind grundsätzlich maximal fünf weitere Stellen möglich. (z.B. maximal zwei Buchstaben und bis zu drei Ziffern, oder ein Buchstabe mit bis zu vier Ziffern)
Sollten Sie die Zuteilung eines History, Elektro- oder Saisonkennzeichens beabsichtigen, so ist nur eine Buchstaben- und Zahlenkombination von weiteren vier Stellen möglich.
Die Reservierung des "E" für Elektrokennzeichen bzw. "H" für Historykennzeichen ist nicht möglich. Über eine Zuteilung dieser Buchstaben entscheidet die Zulassungsbehörde, auf mündlichen Antrag, bei Zulassung des betreffenden Fahrzeuges.
WARNHINWEIS:
Um Ihnen Unannehmlichkeiten und zusätzliche nicht notwendige Kosten zu ersparen, weisen wir darauf hin, dass immer wieder Bürger*innen Wunschkennzeichen auf Internetseiten reservieren, welche nicht zu einer automatischen Reservierung in unserem Hause führen. Dies geschieht nur über unser eigenes Bürgerserviceportal.
Zudem verkauft das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen auch keine Kennzeichenschilder. Der Erwerb dieser ist ausschließlich bei Privatanbietern über den Online-Handel oder einer niedergelassenen Prägestelle möglich.
Die Kosten für die Reservierung eines Wunschkennzeichens betragen 10,20€ zzgl. 2,60€ Reservierungsgebühr. Diese sind erst dann zu entrichten wenn die tatsächliche Zuteilung des Kennzeichens - bei Zulassung - erfolgt.
Im Voraus werden für ein Wunschkennzeichen durch uns keine Gebühren erhoben.
Sie sind auch nicht verpflichtet vorab Kennzeichen prägen zu lassen. Wir empfehlen Ihnen dies erst am Tag der Zulassung.
Ausweispapiere
Bitte achten Sie vor einem Besuch darauf, dass Ihre Ausweisepapiere (Personalausweis oder Reisepass) dem aktuellstem Stand entsprechen.
Falls in Ihren Ausweispapier Ihre Anschrift nicht (z. B. beim Reisepass) oder in Ihrem Personalausweis etwa durch einen Umzug nicht richtig eingetragen ist, benötigen Sie zusätzlich eine Meldebestätigung Ihrer Wohnortgemeinde.
Grundsätzlich ist der Personalausweis oder Reisepass immer im Original vorzulegen.
Ausnahmen gelten hierbei nur wenn Sie einen Dritten bevollmächtigen. Es werden dann Kopien des Ausweisdokuments akzeptiert.
Einzugsermächtigung
Bei jeder Zulassung eines steuerpflichtigen Fahrzeuges muss ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer vorgelegt werden.
Steuerbefreiungsanträge
Sie können bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges Steuervergünstigungen oder -befreiungen in folgenden Fällen beantragen:
- Steuervergünstigungen bzw. -befreiungen für Schwerbehinderte
- Steuerbefreiung für Anhänger mit Anhängerzuschlag
und
Steuervergünstigungen oder -befreiungen bei:
- zulassungsfreien Fahrzeugen
- Fahrzeuge zum Wegebau für Bund, Land, Gemeinde oder Zweckverband
- Straßenreinigungsfahrzeuge einschl. Winterdienst
- Feuerwehr-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzfahrzeuge
- Fahrzeuge von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen für humanitäre Hilfsgütertransporte
- Kraftomnibusse im Linienverkehr
- Zugmaschinen u. Anhänger in der Land- und Forstwirtschaft
- Zugmaschinen und Pack-/Wohnwagen im Schaustellergewerbe
- Zustellung und Abholung im Kombinierten Verkehr
- Diplomatische oder konsularische Vertreter
Über eine Steuervergünstigung oder gar -befreiung entscheidet im Einzelnen das zuständige Hauptzollamt Augsburg. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an dieses.
Vollmachten
Sollten Sie aus einem Grund verhindert sein, selbst zur Kfz-Zulassungsbehörde zu kommen, benötigt ein Dritter eine von Ihnen ausgefüllte Vollmacht.
Auch Vertreter von Kfz-Händlern benötigen eine solche, sofern Sie Fahrzeuge auf Ihre Kunden oder ggf. den Betrieb zulassen möchten.
Sie werden gebeten zur Bevollmächtigung ausschließlich unsere auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Eigen entworfene Vollmachten bzw. handschriftliche werden nicht akzeptiert!
Es ist ausreichend wenn das jeweilige Ausweisdokument des Bevollmächtigenden in Kopie vorgelegt wird.
Hinweise zum Fahrzeugverkauf
Wird ein Fahrzeug verkauft, verschenkt oder anderweitig veräußert, so hat der Veräußerende dies unverzüglich der Zulassungsbehörde unter Angabe des vollständigen Namens und der vollständigen Adresse des Erwerbers anzuzeigen.
Zur vollständigen Veräußerungsanzeige gehört die von den beiden Parteien unterschriebene Empfangsbestätigung.
Die Empfangsbestätigung dokumentiert die vorgeschriebene Übergabe des Kfz, der Kennzeichenschilder, sowie der Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II, bzw. Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, an den Erwerber.
Ist diese Veräußerungsanzeige unvollständig, so endet für den bisherigen Halter (bis zur Umschreibung des Fahrzeuges auf den neuen Halter) die Steuer- und Versicherungspflicht nicht.
Um Probleme zu vermeiden, wird empfohlen, ein Fahrzeug entweder im abgemeldeten Zustand zu verkaufen oder auf die konkrete und vollständige Veräußerungsanzeige zu achten.
Dies gilt im Besonderen dann, wenn Sie Ihr Fahrzeug ins Ausland verkaufen wollen. Es ist oft schwierig bis unmöglich, erforderliche Dokumente nachzureichen. Um ein Fahrzeug ins Ausland zu überführen, stehen Ausfuhrkennzeichen zur Verfügung. Dies kommt einer Umschreibung des Fahrzeuges gleich.
Weiter ist es ratsam sich Ausweisdokumente, bei der Übergabe eines Fahrzeuges, des Erwerbers zeigen zu lassen.
Zulassungsbescheinigung Teil II/ Fahrzeugbrief
Ist ein Fahrzeug sicherungsübereignet, d. h. finanziert oder geleast, müssen bei allen Vorgängen, in denen
die Zulassungsbescheinigung Teil II oder
der Fahrzeugbrief,
die Betriebserlaubnis,
benötigt wird, das bzw. die Dokumente von der Bank oder der Leasing-Gesellschaft angefordert und an die Zulassungsbehörde gesandt werden.
Dies ist immer dann der Fall wenn Änderungen im Fahrzeugbrief/ der Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgen. (Änderung der Technikdaten, welche im Brief/ der Bescheinigung erfasst sind oder bei Änderung des Kennzeichens)
Die Anforderung der Dokumente obliegt dem Fahrzeughalter/ der Fahrzeughalterin.
Fahrzeugidentifizierung/-vorführung
Fahrzeuge, für die erstmals eine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden soll, müssen vor der Anmeldung zur Identifizierung (Überprüfung der Fahrgestellnummer) bei der Zulassungsbehörde vorgefahren werden.
Ausnahmen von der Vorführpflicht gibt es nur, wenn das Fahrzeug bei einer deutschen Prüforganisation (Amtlicher Sachverständiger) vorgeführt wurde und vorschriftsgemäß ist.
Zulassung auf Minderjährige
"Fahrzeughalter ist, wer ein Kraftfahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt, Ziel und Zeit seiner Fahrten selbst zu bestimmen."
Da dies bei einem Minderjährigen nicht der Fall sein kann, muss eine Zulassung auf Kinder und Jugendliche grundsätzlich verweigert werden. Schon alleine aufgrund der fehlenden Fahrerlaubnis bzw. auch nicht absehbaren Fahrerlaubnis fehlt es an der Verfügungsgewalt.
Eine Zulassung auf einen Minderjährigen ist grundsätzlich nur bei Schwerbehinderung möglich oder unter Vorlage der jeweiligen Fahrerlaubnis (Kleinkraftrad- TÜV-Bescheinigung, Leichtkraftrad - Scheckkartenführerschein, 17-Jährige - rosa Prüfbescheinigung), auch in Kopie.
Bei Zulassung auf einen Minderjährigen muss immer auch eine Einverständniserklärung beider Elternteile/ der/ des Erziehungsberechtigten und dessen/deren Ausweisdokument/e vorgelegt werden.
Die notwendige Vollmacht sowie den Vordruck der Einverständniserklärung finden Sie unter Zulassung von Fahrzeugen im Block "Formulare und Anträge".
Ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten benötigen eine Aufenthaltserlaubnis, die noch mindestens zwei Monate gültig ist, sowie eine Meldebestätigung der Wohnsitzgemeinde, die nicht älter als sechs Monate ist, damit eine Zulassung vorgenommen werden kann.
EU-Bürger müssen ihren Wohnsitz über die Vorlage der Meldebestätigung der Wohnsitzgemeinde nachweisen. Im Einzelfall kann es auch erforderlich sein, den Genuss der EU-Freizügigkeitsregelungen nachzuweisen.
Gewerbeanmeldungen/ Registerauszüge
Bei Gewerbetreibenden ist die Gewerbeanmeldung erforderlich.
Bei Firmen und juristischen Personen (z.B. GmbH) muss zusätzlich der komplette Handelsregisterauszug (HRA bzw. und/ oder ggf. HRB) und evtl. Vollmachten vorliegen.
Vereine benötigen einen Auszug aus dem Vereinsregister.
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Wozu dient die elektronische Versicherungsbestätigung?
Die elektronische Versicherungsbestätigung (kurz eVB) ist der Nachweis der Versicherung, dass für ein Kraftfahrzeug eine Haftpflichtversicherung besteht.
Was ist die eVB?
Die eVB ist ein siebenstelliger alphanumerischer Code. Die ersten beiden Zeichen sind dabei immer dem Versicherer zuzuordnen. Die übrigen fünf Zeichen werden bei der Generierung zufällig kombiniert. Die eVB enthält zentrale Informationen über das Fahrzeug und den Versicherungsnehmer. Durch ein gesichertes Datenaustauschverfahren können alle Kfz-Zulassungsbehörden über das Kraftfahrt-Bundesamt online auf die zum Fahrzeug hinterlegten Daten zugreifen.
Wann benötige ich eine eVB?
Sie benötigen diese für bspw. folgende Verwaltungsvorgänge:
- Neuzulassung eines Fahrzeuges
- Wiederzulassen eines stillgelegten Fahrzeugs (bei Gleichbleiben des Halters)
- Umschreibung eines Fahrzeuges auf einen anderen Halter
- Technische Änderungen am Fahrzeug
- Beantragen eines Kurzzeitkennzeichens
- ggf. bei Wechsel des Wohnorts in einen anderen Zulassungsbezirk
Was kostet sie?
Das Beantragen des eVB-Codes ist kostenlos. Dies gilt auch dann, wenn Sie innerhalb der Gültigkeitszeitraums der von Ihnen beantragten eVB letztlich doch kein Fahrzeug zulassen.
Wie lange dauert es, bis ich eine von meiner Versicherung erhalte?
Die Nummer wird Ihnen nach der Beantragung sofort zugeschickt. Per Post oder auf elektronischem Weg (per E-Mail oder auch SMS).
Wie und wo kann ich eine eVB beantragen?
Diese können Sie ganz einfach und problemlos direkt bei einer Autoversicherung Ihrer Wahl beantragen.
Wie ist die Gültigkeitsdauer?
Die max. Gültigkeitsdauer einer eVB beträgt 730 Tage, also zwei Jahre. Über die Länge der Dauer entscheidet jeder Versicherer selbst. Bei vielen sind Zeiträume zwischen drei und sechs Monate üblich. Wurde die Nummer nicht fristgerecht verwendet verfällt sie automatisch. Weiterhin ist die eVB nur für die einmalige Verwendung gültig.
FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten
Ist eine Online-Terminvereinbarung notwendig?
Nein. Eine vorherige Terminvereinbarung ist derzeit nicht zwingend notwendig. Sie können auch während der Öffnungszeiten eine Wartemarke vor Ort ziehen, ein Live-Ticket nutzen oder einen Termin über die Buchungsportale auf dieser Seite vereinbaren.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Einen Termin können Sie grundsätzlich über eines der beiden zur Verfügung stehenden Buchungsportale vereinbaren.
Wieso erreiche ich die Mitarbeiter*innen der Kfz-Zulassungsbehörde telefonisch nicht?
Um möglichst viele Termine und Kunden mit Wartemarken bedienen zu können, sind die Bearbeitungszeiten für die Vorgänge zeitlich eng geregelt. Damit diese eingehalten werden, bedienen die Kolleginnen und Kollegen Telefonanrufe nur begrenzt. Wir empfehlen Ihnen daher in diesem Zusammenhang die Nutzung der Kontaktaufnahme für das Funktionspostfach zulassung@lra-gap.de.
Ich möchte einen Termin über das Buchungsportal reservieren, aber es werden keine Termine anzeigt./ Ich versuche seit Tagen einen Termin zu vereinbaren aber es sind nie Termine frei./ Die Terminvereinbarung funktioniert nicht.
Die Anzahl der Termine ist aus verschiedenen Faktoren beschränkt. Werden keine Termine angezeigt, so sind für den Moment alle verfügbaren Termine ausgebucht.
Die Nachfrage an Terminen kann deutlich höher sein, als die Zahl der freien Termine die angeboten und bearbeitet werden können. Abhängig von der Personalstärke werden morgens (i. d. R. zwischen 6.30 Uhr und 10.00 Uhr) ggf. zusätzliche Termine für den aktuellen Tag freigeschalten.
Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit einen gewerblichen kostenpflichtigen Kfz-Zulassungsdienst mit Ihrem Anliegen zu beauftragen, der sich dann gegen ein Entgelt um die Abwicklung Ihres Vorgangs kümmert. Hierfür müssten Sie sich dann nicht selbstständig um einen Termin in unserem Hause bemühen.
Empfehlungen für hier im Hause vertretene Zulassungsdienste dürfen wir aus Wettbewerbsgründen nicht geben. Die Angebote dieser finden Sie über die Suche im Internet.
Eine Bearbeitung von Zulassungen (u. a. auch Adressänderungen) per E-Mail bieten wir grundsätzlich nicht an. Zulassungen auf dem Postweg werden nur im Rahmen des Angebots unserer Online-Zulassungsbehörde abgewickelt.
Nähere Informationen hierzu finden Sie Sie auf der nachfolgenden Seite unter "Zulassung von Fahrzeugen"/ "Online-Zulassungsbehörde".
Warum werden nicht mehr Termine angeboten?
Die Anzahl der buchbaren Termine ergibt sich zum einen aus der veranschlagten Bearbeitungszeit für die im Termin gebuchten Anliegen (Außerbetriebssetzung, Umschreibung, Wiederzulassung, etc.), zum anderen aus der Anzahl anwesender Kolleginnen und Kollegen, die die Anliegen der Bürger*innen bearbeiten. Die Zahl der Termine ist rechnerisch begrenzt.
Wieso muss ich trotz Termin noch mit Wartezeiten rechnen?
Aus unterschiedlichen Faktoren kann es immer wieder, trotz vereinbartem Termin, zu Wartezeiten kommen. Diese ergeben sich bspw. durch falsch vorgelegte eVB-Codes, fehlende Unterlagen, höherer Zeitaufwand in der Bearbeitung aufgrund der Komplexität einzelner Zulassungsvorgänge oder falscher Angabe einzelner Bürger*innen bei der Reservierung eines Termins.
Wir weisen darauf hin, dass der Termin lediglich einen Anhaltswert darstellt und Sie keinen Anspruch erheben können genau um die gebuchte Uhrzeit aufgerufen zu werden.
Ansprechpartner/innen
Fachbereichsleiter: Herr Jung
Telefon: 08821/751-359
E-Mail: zulassung@LRA-GAP.de
Zimmer: F 013
Stellv. Fachbereichsleiterin: Frau Lück
Telefon: 08821/751-357
E-Mail: zulassung@LRA-GAP.de
Zimmer: F 016
Frau Matyschek
Telefon: 08821/751-394
E-Mail: zulassung@LRA-GAP.de
Zimmer: F 016
Herr Maurer
Telefon: 08821/751-395
E-Mail: zulassung@LRA-GAP.de
Zimmer: F 016
Herr Hahn
Telefon: 08821/751-358
E-Mail: zulassung@LRA-GAP.de
Zimmer: F 016
Frau Maurer
Telefon: 08821/751-397
E-Mail: zulassung@LRA-GAP.de
Zimmer: F016
Frau Stadler
Telefon: 08821/751-540
E-Mail: zulassung@LRA-GAP.de
Zimmer: F016