Coronavirus
Corona-Hotline
Die Corona-Hotline des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist erreichbar unter 09131 / 68085101 von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
Die Hotline des Gesundheitsamtes im Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist für Fragen zum Coronavirus erreichbar unter der Telefonnummer 08821 / 751-500 von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Donnersatg von 14.00 bis 16.00 Uhr.
Anfragen per E-Mail richten Sie bitte an corona@lra-gap.de.
Bitte wenden Sie sich in dringenden medizinischen Fällen an den ärztlichen Notdienst. Der ärztliche Notdienst (KVB) ist immer unter der Telefonnummer 116 117 erreichbar. Bei lebensbedrohlichen Zuständen wählen Sie bitte die einheitliche Notrufnummer 112, um so schnell wie möglich Hilfe zu bekommen.
Häufige Fragen und weiterführende Informationen zum Coronavirus
Antworten auf häufig gestellten Fragen und weitere Informationen zum Coronavirus finden Sie auf den folgenden Internetseiten
Bayerisches Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege,
Bayerisches Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Weiterführende Links zum Coronavirus (COVID-19)
Risikobewertung des Robert Koch Instituts zum Coronavirus:
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html
Informationen zum Coronavirus:
www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
Informationen zu Hygienemaßnahmen für nicht-medizinische Einsatzkräfte:
http://multimedia.gsb.bund.de/RKI/Flowcharts/covid19/
Information der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum Thema Coronavirus am Arbeitsplatz:
www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Biostoffe/Coronavirus.html
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege – StMGP hatten sich im Rahmen des schrittweisen Abbaus der Corona-Schutzmaßnahmen darauf verständigt, dass es künftig keine unterschiedlichen Rahmenhygienekonzepte mehr geben soll. An ihre Stelle treten allgemeine Empfehlungen, die generell für jede Veranstaltungsform beachtet werden sollten, ohne dass hierzu eine Umsetzungspflicht der Veranstalter bestünde.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass diese vom StMGP ausgearbeiteten Hygieneempfehlungen zu finden sind unter:
https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2022/05/corona_hygieneempfehlungen.pdf