Kommunale Jugendarbeit
Die Kommunale Jugendarbeit arbeitet an einer möglichst optimalen Planung und Gestaltung, Förderung und Entwicklung von Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Garmisch-Partenkirchen!
News & Information
Junkern Beel 2021
Die Anmeldung für die diesjährige Freizeit ist ab sofort möglich.
Teilnahmeschluss ist der 04. Februar 2021.
Wir behalten uns vor, aufgrund der Corona-Beschränkungen oder dem weiteren Verlauf der Corona-Pandemie, die Freizeit Junkern Beel 2021 kurzfristig abzusagen oder für einen kleineren Teilnehmerkreis zu begrenzen.
Neues Projekt für Kommunen - Jugend entscheidet
Ihre Kommune möchte Jugendlichen zuhören, ihre Themen ernst nehmen und sie an Entscheidungen beteiligen? Sie sind Bürgermeister oder Bürgermeisterin, Gemeinderatsvorsitzender, Stadtratsmitglied oder in der kommunalen Jugendarbeit beschäftigt und möchten ein innovatives und praktisches Beteiligungsverfahren in Ihre Kommune holen? Dann ist JUGEND ENTSCHEIDET genau das richtige für Sie: Die Gemeinnützige Hertie-Stiftung begleitet ab 2021 insgesamt Kommunen aus ganz Deutschland dabei, eine konkrete Entscheidung, die Jugendlichen vor Ort bewegt, mittels eines eigens konzipierten Entscheidungsverfahrens, abzugeben. Erfahrene Prozessbegleitungen stehen dabei der kommunalen Spitze zur Verfügung, während die teilnehmenden Jugendlichen von „Politik zum Anfassen e.V." bei der Entscheidungsfindung unterstützt werden. So können jugendliche Sichtweisen einbezogen und das Interesse für Kommunalpolitik geweckt werden.
Aktuell gesucht werden 10 möglichst unterschiedliche Kommunen aus ganz Deutschland, die Lust haben, diesen Prozess gemeinsam mit der Hertie-Stiftung und ihren Partnern zu durchlaufen.
Bewerben Sie sich jetzt! www.jugendentscheidet.de
Jugendbeteiligung in Oberammergau
Am 23.09.2020 hat sich die Gemeinde Oberammergau auf den Weg gemacht, die Beteiligung von jungen Menschen sichtbarer und nachhaltiger zu gestalten. Einstimmig wurde im Gemeinderat ein neues und innovatives Stufenmodell der Jugendbeteiligung beschlossen. Das Modell sieht vor, die Ideen und Vorschkläge der Kinder- und Jugendlichen in 3 Stufen zu bearbeiten und zu dikutieren. Die Kommunalpolitiker*innen haben dabei aber eine entscheidende Rolle, denn sie sollen die jungen Menschen beraten und begleiten. Ziel ist, die Kinder und Jugendlichen an die demokratischen Grundstrukturen heranzuführen, lernen politische Entscheidungsprozesse zu verstehen und schlußendlich die Installierung eines ständigen Beteiligungsformates der Kinder und Jugendlichen in Oberammergau.
Los geht's noch dieses Jahr mit einem kreativen Jugendforum zu dem Bürgermeister Rödl und die Jugendbeauftragte der Gemeinde Kristina Rupprecht einladen werden.
Jugendbefragung und Barcamp 2020
Nach der erfolgreich durchgeführten Jugendbefragung im vergangenen November ist es nun an der Zeit die Ergebnisse der Jugendbefargung vorszustellen.
Neben den jungen Menschen haben unter anderem polit. Interessenvertreter und hauptamtliche Personen aus der Jugendarbeit die Themen, die Jugendliche bei uns im Landkreis bewegen diskutiert.
Die Ergebnisse werden im nächsten Jugendhilfeausschuss am 13.10.2020 vorgestellt.
Hier findet Ihr den Ergebnisbericht der Jugendbefragung.
Jugendhilfeplanung des Landkreises Garmisch-Partenkirchen
Die aktuelle Fortschreibung der Jugendhilfeplanung des Landkreises Garmisch-Partenkirchen steht nun auch in digitaler Version zur Verfügung.
Zum Herunterladen hier klicken: Jugendhilfplanung 2016
Kinderkino
Die neue Kinderkino-Saison hat begonnen. Alle Termine in den teilnehmenden Gemeinden könnt ihr hier nachschauen: Kinderkino Termine
Grundsätzliche Aufgaben
- Information, Analyse und Entwicklung von Prozessen, Leistungen und Diensten der Kinder- und Jugendarbeit
- Beratung und Unterstützung der kreisangehörigen Gemeinden in allen Fragen der Jugendarbeit.
Eine Liste der gewählten Jugendbeauftragten der Landkreisgemeinden finden Sie hier
- Institutionelle, ideelle, materielle und personelle Förderung und Unterstützung von Aktivitäten und Maßnahmen von Kooperationspartnern und anderen sozialen Einrichtungen
- Durchführung eigener Maßnahmen und Angebote
Bei uns gibt's:
- Beratung für Jugendgruppen, -initiativen und Jugendtreffs
- Beratung zur gemeindlichen Jugendarbeit
- Beratung, Unterstützung und Vernetzung von hauptamtlichen Fachkräften und Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit
- Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Garmisch-Partenkirchen
- Infos, Material und Adressen rund um das Thema Jugendarbeit
- Informationen rund um den gesetzlichen und präventiven Jugendschutz
Schwerpunkte im Landkreis Garmisch-Partenkirchen
- Entwicklung, Konzeptbildung und Planung im Rahmen der Gesamt- und Planungsverantwortung
- Jugendhilfeplanung – regelmäßige Fortschreibung
- Beratung, Anregung und Unterstützung
- Koordination und Vernetzung
- Eigene ergänzende Dienste und Angebote
- Pädagogischer Kinder- und Jugendschutz
- Außerschulische Jugendarbeit
Gesetzliche Grundlagen
Die Kommunale Jugendarbeit hat eine Schlüsselfunktion für die Planung, Förderung und Koordinierung der Leistungen der Kinder- und Jugendarbeit. Nach der geltenden Rechtsauffassung sollen „die Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährleisten, dass die zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen..." (§ 79 SGB VIII)
Mit der Kommunalen Jugendarbeit nehmen die örtlichen Träger der Jugendhilfe mittels ihrer Jugendämter diese Aufgabe für das Feld der Kinder- und Jugendarbeit wahr. Die Umsetzung der Aufgabe geschieht in dem die Kommunale Jugendarbeit entsprechend den Aufgabenbereichen der §§ 11 – 14 SGB VIII
- die Gesamt- und Planungsverantwortung für den örtlichen Träger umsetzt,
- darauf hinwirkt, dass die Träger der Freien Jugendhilfe die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit bereitstellen und betreiben,
- diese fördert durch die materielle und ideelle Bereitstellung notwendiger Rahmenbedingungen und
- selbst die Leistung erbringt, soweit die freien Träger dazu nicht bereit oder auch mit öffentlicher Förderung nicht in der Lage sind.