Logo Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
  • Landratsamt
  • Termine
  • Landkreis & Politik
  • Wirtschaft & Tourismus
  • Bildung & Leben
  • Klimaschutz & Mobilität

Image

 

> Urlaub in Bayern!

> Unsere Talschaften

> Tourismus in Zahlen 2014

> Regio Zugspitzregion e. V.

Euregio

 

Gesundheitsregion PLUS

Bildungsregion

KEG

 

Bildungsregion

Schulamt

KoJa - Kommunale Jugendarbeit

KoKi - Frühe Kindheit

Freizeit-Pass

 

 

Gesundheitsregion

Schwanger in GAP

Menschen mit Behinderung

Senioren

Notrufe

Ehrenamt

Ehrungen

Heimatpflege

Museen

Gleichstellung

Sozialatlas

Kreisbildstelle

Medien im Landkreis

 

 

Image

  • Landkreis & Politik
  • Landrat
  • Landkreis
  • Märkte & Gemeinden

 

  • Bürgerinfoportal
  • Ratsinformationssystem
  • Geschäftsordnung
  • Wahlen
  • Bürgerinformationsbroschüre
  • Landkreis-Zeitung
  • Landkreiskarte
  • Goldenes Buch des Landkreises

Image
 


Schnell gefunden:
  • Abfall - kommunal
  • >Abfuhrtermine

  • >Abfall-ABC
  • >Entsorgungseinrichtungen
  • >Gebühren, Formulare und Anträge
  • >Services
  • >Wertstoffhöfe
  • Ausbildung & Personal
  • > Stellenangebote
  • Bauen
  • > Denkmalschutz
  • > Gutachterausschuss
  • Betreuung
  • Chancengleichheit
  • > Behinderung
  • > BildungsRegion
  • > Familienförderung
  • > Integration
  • > Pflegestützpunkt
  • > Senioren
  • Förderungen
  • > BAföG
  • > Förderprogramm Seepferdchen
  • > Schülerbeförderung
  • > Jugendleitung
  • > Sportvereine
  • > Wohnraum
  • > Interreg (EUREGIO)
  • > LEADER
  • > weitere Förderprogramme

 

  • Landratsamt
  • Pressestelle
  • Amtliche Bekanntmachungen
  • Gesundheitsamt
  • > Badeseen
  • > Betäubungsmittel
  • > Coronavirus
  • > Hebammenservice
  • > Infektionsschutz
  • > Umgang mit Lebensmitteln (IfSG-Belehrung § 43)
  • > Kinder- und Jugendgesundheitspflege
  • > Präventionsprojekte
  • > Psychische Gesundheit
  • > Psychosozialer Wegweiser & Selbsthilfeflyer
  • > Schwanger in GAP
  • > Soziale Beratung
  • > Trinkwasser (Wasserhygiene)
  • Gewerbe & Verbraucherschutz
  • > Gaststätten
  • > Gesundheits- & Veterinärwesen
  • > Gewerberecht
  • > Lebensmittelüberwachung
  • Gleichstellung
  • Kfz & Verkehr
  • > Fahrerlaubnisbehörde
  • > Wunschkennzeichen
  • > KfZ-Zulassung
  • > ÖPNV

 

 

 

  • Was erledige ich wo?
  • Bürgerserviceportal
  • Formulare
  • Informationssicherheit
  • Kinder, Jugend & Familie
  • > Jugendsozialarbeit an Schulen
  • > KoJa - Kommunale Jugendarbeit
  • > KoKi - Frühe Kindheit
  • > Pflegekinder
  • Kommunales
  • Migration & Personenstand
  • > Asyl
  • > Einbürgerung & Staatsangehörigkeit
  • Naturschutz, Landwirtschaft, Gartenbau, Schifffahrt und Wasserwirtschaft
  • > Biologische Station Murnauer Moos
  • > Gartenfachberatung
  • > Naturschutz & Landschaftspflege
  • > Schifffahrt
  • > Wasserwirtschaft
  • Öffentliche Sicherheit & Ordnung
  • > Bundeswehrübungen
  • > Fischerei
  • > Jagd
  • > Katastrophenschutz
  • > Notfallvorsorge
  • > Sprengstoff
  • > Waffen
  • > Wildökologie
  • > Schulamt
  • Ausschreibungen und Vergaben
  • Beflaggung
  • Standorte & Öffnungszeiten
  • Elektronisches Polleninformationsnetzwerk Bayern

 

  • Sozialamt
  • > Freizeit-Pass
  • > Grundsicherung
  • > Hilfe zum Lebensunterhalt
  • > Jobcenter
  • > Sozialatlas
  • > Wohnung & Versicherung
  • Veterinäramt
  • > Lebensmittel & Verbraucherschutz
  • > Kreisschlachthof
  • > Reisen mit Tieren
  • > Tierschutz
  • > Tierseuchen
  • > Schlacht- und Fleischuntersuchung
  • Vormundschaften und Unterhaltsangelegenheiten
  • Wasserrecht, Immissionsschutz, Bodenschutz, Kaminkehrerwesen, Grundstücksverkehrsgesetz, Staatliches Abfallrecht
  • > Wasserrecht
  • > Immissionsschutz
  • > Bodenschutz
  • > Kaminkehrerwesen
  • > Grundstücksverkehrsgesetz
  • > Staatliches Abfallrecht
  • Wirtschaftsförderung
Sie befinden sich hier:
  1. Wirtschaft & Tourismus
  2. Wirtschaftsförderung
  3. Förderprogramme
Seite drucken
  • Landratsamt
  • Termine
  • Landkreis & Politik
  • Wirtschaft & Tourismus
    • Zugspitz Region
    • Wirtschaftsförderung
      • Förderprogramme
  • Bildung & Leben
  • Klimaschutz & Mobilität

Förderprogramme

Die "Landschaft der Förderprogramme" ist sehr unterschiedlich. Sowohl der Freistaat Bayern, die Bundesrepublik Deutschland als auch die Europäische Union versuchen mit unterschiedlichen Förderprogrammen, in verschiedenen Bereichen Unterstützung zu leisten und Impulse zu setzen.

 

Welche Förderprogramme gibt es?

Eine Gesamtzusammenstellung aller Fördermittel von Bund, Ländern und der EU finden Sie in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet zahlreiche Veröffentlichungen zum Thema Unternehmensberatungen.

Für Bayern hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie eine Übersicht zusammengestellt.

Eine Vielzahl von Förderungen und Förderprogrammen (EU, Bund, Freistaat Bayern, Kommune) für Einrichtungen in Bayern sind auf dem BayernPortal zusammengestellt.

Einige Förderprogramme stellen wir Ihnen nachfolgend kurz vor. Bei Fragen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Dorferneuerung

Dorferneuerungen werden als umfassende oder einfache Projekte durchgeführt. Gemeindeentwicklungen beziehen alle Ortsteile einer Gemeinde ein. Maßnahmen werden durch die Dorferneuerung umgesetzt. Bayern stärkt seinen ländlichen Raum und fördert die Standort- und Lebensqualität durch die Dorferneuerung. Ziel ist die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Dörfern und Gemeinden.

Voraussetzungen

Die Gemeinde muss einen Antrag stellen und vom zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung in das Bayerische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen werden. Die Dorferneuerung kann durchgeführt werden in ländlich strukturierten Gemeinden oder Gemeindeteilen einschließlich Weilern und Einzelanwesen im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang. Ein beteiligter Gemeindeteil soll in der Regel nicht mehr als 2.000 Einwohner haben.

Die Bürgerinnen und Bürger müssen bereit sein, mitzuwirken.

Mehr erfahren:

 

 

 

 

Integrierte Ländliche Entwicklung

Mit der Integrierten Ländlichen Entwicklung unterstützen und begleiten die Ämter für Ländliche Entwicklung ländliche Gemeinden, die sich freiwillig zusammenschließen, um gemeinsam eine zukunftsorientierte und lebenswerte Region zu gestalten. Ziel ist es, ökonomische, ökologische oder soziale Projekte, die eine Gemeinde alleine nicht realisieren könnte, gemeindeübergreifend zu planen und umzusetzen sowie Einsparmöglichkeiten zu erschließen.

Für wen?

  • Mehrere Gemeinden in Zusammenarbeit

Mehr erfahren

INTERREG - für grenzübergreifende Projekte

INTERREG VI-A Bayern-Österreich 2021-2027 ist das Förderprogramm, das für die grenzübergreifende Programmraumentwicklung Finanzmittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung stellt. Die Besonderheit grenzübergreifender ETZ-Programme liegt darin, dass sie auf die Bedürfnisse und Potenziale der teilnehmenden Regionen zugeschnittene Förderschwerpunkte setzen.

In unserer Region gibt es seit 1998 die EUREGIO Zugspitze-Wetterstein-Karwendel. Sie wurde als deutsch-österreichische Arbeitsgemeinschaft gegründet mit dem Ziel, die regionale grenzüberschreitende Zusammenarbeit ihrer Mitglieder zu fördern, zu unterstützen und zu koordinieren.

Mehr erfahren auf www.euregio-zwk.org

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern

Der Freistaat Bayern fördert die Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Bayern mit einem oder mehreren Ladepunkten, einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses des Ladestandorts und der Montage der Ladestation.

Zweck

Ziel der Staatsregierung sowie der Bundesregierung ist es, den Markthochlauf von E-Fahrzeugen zu unterstützen. Dazu ist der Aufbau von Ladeinfrastruktur notwendige Voraussetzung.

Gegenstand der Förderung

Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Bayern mit einem oder mehreren Ladepunkten, einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses des Ladestandorts und der Montage der Ladestation. Die Ausgaben für die Planung, den Genehmigungsprozess und den Betrieb sind von der Förderung ausgeschlossen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, soweit im jeweiligen Förderaufruf keine Einschränkung erfolgt.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Ladepunkte sowie Netzanschluss werden mit einem prozentualen Anteil von maximal 60 % gefördert. Der konkret geltende Fördersatz wird im jeweiligen Förderaufruf bekannt gegeben.

Des Weiteren ist ein Förderhöchstbetrag festgelegt. Dieser ist bei den Ladepunkten abhängig von der Ladeleistung und liegt zw. 3.000 € und 30.000 Euro. Beim Netzanschluss liegt der Höchstbetrag bei 5.000  bzw. 50.000 Euro.

Voraussetzungen für die Gewährung der Leistung sind unter anderem

  • die Einhaltung der Vorgaben der Ladesäulenverordnung
  • die Erfüllung technischer Mindeststandards
  • zum Beispiel zu Remotefähigkeit und Authentifizierung
  • die Gewährleistung einer Mindestzugänglichkeit von werktags zwölf Stunden
  • die Verpflichtung einer Mindestbetriebsdauer der Ladeinfrastruktur von sechs Jahren
  • der Nachweis, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom aus erneuerbaren Energien oder aus vor Ort eigenerzeugtem
  • regenerativem Strom stammt.

 Weitere Informationen:

  • Zum Programm: https://www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/ladeinfrastruktur/
  • Kompetenzestelle Elektromobilität

 

 

LEADER - für den ländlichen Raum

Das Förderprogramm LEADER (Liaison entre les actions de développement de l'économie rurale -
Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) ist Bestandteil der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union für die Förderung des gesamten ländlichen Raums. Die erste Säule der GAP bildet die Förderung des landwirtschaftlichen Sektors.

Mit LEADER bieten sich regional zugeschnittene Strategien und Maßnahmen, die in einer sogenannten Lokalen Entwicklungsstrategie zusammengefasst und vereinbart werden.

Unsere Region nimmt seit 2015 am LEADER-Programm teil.

Mehr erfahren auf www.leader-zugspitzregion.de

Mittelstandsförderung

Eine wesentliche Säule in der bayerischen Mittelstands- und Existenzgründungsförderung bildet das Bayerische Mittelstandskreditprogramm. Im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms gewährt der Freistaat Bayern über die LfA Förderbank Bayern zinsgünstige Darlehen (Start- und Investivkredite). Gefördert werden neben der Gründung selbständiger Existenzen im Wesentlichen die Rationalisierung, Modernisierung und Erweiterung bestehender Betriebe. Die Darlehen der LfA Förderbank Bayern werden über die Hausbanken an die Unternehmen ausgereicht.

Für wen?

  • Existenzgründer
  • mittelständische Unternehmen
  • Angehörige der freien Berufe.

Mehr erfahren:

  • Publikationen des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Gewerbliche Regionalförderung

Gewerbliche Regionalförderung

Die Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkraft ist eines der zentralen Ziele einer effektiven Wirtschaftsförderung in Bayern. Im Rahmen der gewerblichen Regionalförderung werden einzelbetriebliche Investitionen gefördert, um die konsequente und kontinuierliche Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen zu unterstützen. Wie kein anderes Förderinstrument zielt die einzelbetriebliche Investitionsförderung zudem auf die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen "vor Ort", stärkt das gesamtwirtschaftliche Wachstum und wirkt vor allem auch dem demographischen Wandel und der Abwanderung von Arbeitskräften entgegen. Für die gewerbliche Wirtschaftsförderung stehen Landesmittel, Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie Bundesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zur Verfügung.
Es werden Ausgaben für die Anschaffung bzw. die Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch die Anschaffung von immateriellen, geleasten, gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsgütern gefördert.

Mehr erfahren:

  • Gewerbliche Wirtschaftsförderung in Bayern

  • Detaillierte Informationen (Voraussetzungen, Rechtsgrundlagen etc.) zur Beantragung einer gewerblichen Förderung.

  • Die Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft (BRF).

 

Bitte nehmen Sie im Vorfeld Kontakt mit der Wirtschaftsförderung auf und beschreiben kurz Ihr Vorhaben: Vorantrag downloaden

Tourismus

Gewerbliche Tourismusförderung

In den bayerischen Tourismusregionen im Sinn des Tourismuspolitischen Konzepts der Bayerischen Staatsregierung sollen die Fördermittel die Durchführung von Vorhaben der gewerblichen Tourismuswirtschaft erleichtern, die Wirtschaftskraft dieser Gebiete stärken und die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Tourismuswirtschaft festigen und erhöhen.

Für wen?

  • Gewerbliche Unternehmen i. S. d. § 2 des Gewerbesteuergesetzes

Mehr erfahren

Öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen (RÖFE)

Die Förderung soll der Attraktivitätssteigerung und Qualitätsverbesserung der Tourismusinfrastruktur in den Fördergebieten dienen, ihren Erholungswert erhöhen und damit ihre Wirtschaftskraft steigern. Vor diesem Hintergrund wird hinsichtlich der Qualität der Vorhaben ein Fokus auf identifikations- und imagebildende Projekte sowie auf Vorhaben mit innovativen Ansätzen und ökologischer Ausrichtung gesetzt. Besondere Berücksichtigung finden interkommunale Maßnahmen.

Für wen?

  • Kommunale Körperschaften im ländlichen Raum sowie die bayerischen Tourismusregionen i. S. d. Tourismuspolitischen Konzepts der Bayerischen Staatsregierung

Mehr erfahren

 

Wohnungsbau

Im Bereich Wohnungsbau gibt es Förderprogramme mit unterschiedlichen Ansätzen. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.

Mit dem Wohnbau-Booster Bayern hat die Bayerische Staatsregierung wichtige Maßnahmen für Bayern beschlossen und Forderungen an den Bund formuliert, die in dieser Situation für Stabilität und Planungssicherheit sorgen. Die erfolgreichen Initiativen aus dem Wohnungspakt Bayern und der Bayerischen Wohnraumoffensive wurden weiterentwickelt. So setzen wir Impulse und sorgen für Verlässlichkeit in schwierigen Zeiten.

Mehr erfahren:

Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld

Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld

Strategisch oder investiv, von der Einzelmaßnahme bis zum umfassenden Konzept: Die Möglichkeiten, als Kommune oder kommunaler Akteur vor Ort Klimaschutzmaßnahmen mithilfe einer Förderung über die Kommunalrichtlinie umzusetzen, sind vielfältig. Finanzielle Unterstützung kann zum Beispiel für die Einrichtung eines kommunalen Energie- und Umweltmanagements, für die Verbesserung des Radverkehrs sowie für Maßnahmen zur klimafreundlichen Abfall- und Abwasserentsorgung beantragt werden.

Energiewende Oberland

Energiewende Oberland ist eine der größten Bürgerstiftungen zum Thema Energiewende in Deutschland. Mitglieder sind die vier Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach und Weilheim-Schongau und zahlreiche Kommunen, Organisationen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger des Oberlandes. Energiewende Oberland unterstützt und berät bei dem Ziel, bis 2035 die Energieeffizienz zu steigern und die Region vollständig mit erneuerbaren Energien zu versorgen.

Mehr erfahren:

Energie-Atlas Bayern

Kommunen sind entscheidende Akteure für die Energiewende und für wirksamen Klimaschutz. Besonders effektiv ist ein ganzheitliches und strategisches Vorgehen. Dabei übernehmen die Kommunen unterschiedliche Rollen als "Planer und Regulierer", "Verbraucher", "Motivator und Promoter" und teilweise als "Versorger".
Mehr erfahren

Häufig sind jedoch Projekte und Maßnahmen in diesen Bereichen mit relativ hohen Investitionskosten verbunden. Diverse Förderprogramme unterstützen Kommunen bei der Umsetzung ihrer Ziele finanziell.

Sie suchen?

  • Aktuelles
  • Formulare
  • Kontakt
  • Wunschkennzeichen
  • Terminreservierung Kfz-Zulassungsbehörde
  • Terminreservierung Fahrerlaubnisbehörde
  • Bürgerserviceportal
häufig gesucht:
Jugend Formulare Öffnungszeiten Abfall zulassungsstelle Geld Warteliste Vollmacht
  • Hausanschrift Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
    Olympiastraße 10
    82467 Garmisch-Partenkirchen
    Telefon: 08821 751-1
    Fax: 08821 751-380
    E-Mail: poststelle@lra-gap.de
↑ zum Seitenanfang
  • Postanschrift Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
    Postfach 15 63
    82455 Garmisch-Partenkirchen
  • Standorte & Öffnungszeiten
  • Kontaktformular
  • Bankverbindung
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Elektronische Kommunikation
  • Inhalt
Webdesign
Diese Website wird CO2-neutral gehostet
Seite drucken
  •  Hausanschrift

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen  ·  Olympiastraße 10  ·  82467 Garmisch-Partenkirchen  ·  Telefon: 08821 751-1  ·  Fax: 08821 751-380  ·  E-Mail: poststelle@lra-gap.de

  •  Postanschrift

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen  ·  Postfach 15 63  ·  82455 Garmisch-Partenkirchen

  •   Standorte & Öffnungszeiten
  •   Kontaktformular

Bankverbindung   ·   Impressum & Datenschutz   ·   Inhalt

Webdesign
Diese Website wird CO2-neutral gehostet

‹ › ×

    Zurück
    Vor