Schulamt
Aktuelles
Informationen zum Schulbesuch für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine
Eltern und Erziehungsberechtigte aus der Ukraine können sich ab sofort zu Fragen rund um das Thema Schulbesuch ihres Kindes bzw. ihrer Kinder an alle staatlichen Schulen im Landkreis wenden
Informationen für Personen, die geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine bei der schulischen Integration unterstützen wollen
weiterlesenStaatliches Schulamt
Nach Art. 130 (1) der Verfassung des Freistaates Bayern steht das gesamte Schul- und Bildungswesen unter der Aufsicht des Staates. Gemäß Art. 115 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) besteht für jeden Landkreis und für jede kreisfreie Gemeinde ein Staatliches Schulamt, dass für die öffentlichen Grund- und Mittelschulen zuständig ist. Es wird gemeinsam vom Landrat (oder Oberbürgermeister) als rechtlichen Leiter und einem Schulaufsichtsbeamten für Grund- und Mittelschulen als fachlichen Leiter geleitet.
Laut Art. 111 BayEUG gehören zur staatlichen Schulaufsicht die Sicherung der Qualität von Erziehung und Unterricht, die Planung und Ordnung des Unterrichtswesens, die Förderung und Beratung der Schulen und die Aufsicht über die inneren und äußeren Schulverhältnisse, sowie über die Schulleitung und das pädagogische Personal.
Daraus ergeben sich im Einzelnen folgende Aufgaben:
1. Organisation des Unterrichts und der Schulen |
Schaffung der personellen und organisatorischen Rahmenbedingungen innerhalb derer die Schulen in Eigenverantwortung einen geordneten und pädagogisch wirksamen Unterricht sicherstellen |
2. Personalmanagement und Personalförderung |
Nachhaltige Professionalisierung und berufliche Weiterbildung der Lehrkräfte (gemeinsame Aufgaben von Schulamt und Schulleitung) |
3. Sicherung der Qualität von Unterricht und Erziehung |
Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen Unterrichts, vergleichbarer Standards an den Schulen, effizienter Verwendung der Lehrerstunden, stetiger und intensiver Erziehungsarbeit |
4. Systematische Beratung, Kooperation und Vernetzung |
Unterstützung der Schulen in allen Bereichen (Unterricht, Erziehung, Verwaltung, außerschulische Einrichtungen), Stärkung der "positiven Selbstwirksamkeit" der Schulen |
5. Dienstrechtliche Aufgaben |
Fachgerechte Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben als Dienstvorgesetzter der Lehrkräfte und Schulleiter |
6. Öffentlichkeitsarbeit |
Dokumentation der Leistungsfähigkeit unserer Schulen, Transparenz der schulischen Arbeit in der Öffentlichkeit |
7. Verwaltungsmanagement |
Effiziente und ökonomische Organisation der Verwaltung und der Kommunikation mit den Schulen |
Leitbild der Schulaufsicht in Oberbayern:Leitbild_Schulaufsicht.pdf
Kontakt
Staatliches Schulamt im Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Burgstr. 21
82467 Garmisch-Partenkirchen
Tel.: 08821 751-750
Fax: 08821 751-8759
E-Mail: schulamt@lra-gap.de
Wer bearbeitet was?
Leitung
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Ansprechpartner/in: | Schulamtsdirektor Markus Köpf |
Zimmer/Lage: | 101/Burgstr. 21 |
Telefon: | 08821 751-751 |
E-Mail: | Markus.Koepf@lra-gap.de |
Stellvertretung
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Ansprechpartner/in: | Rektorin Katharina von-der-Goltz |
Zimmer/Lage: | 101/Burgstr. 21 |
Telefon: | 08821 751-752 |
E-Mail: | Katharina.von-der-Goltz@lra-gap.de |
Sekretariat
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Ansprechpartner/in: | Monika Daisenberger |
Zimmer/Lage: | 104/Burgstr. 21 |
Telefon: | 08821 751-753 |
E-Mail: | Monika.Daisenberger@lra-gap.de |
Ansprechpartner/in: | Barbara Wölfle |
Zimmer/Lage: | 104/Burgstr. 21 |
Telefon: | 08821 751-754 |
E-Mail: | Barbara.Woelfle@lra-gap.de |