Waffen
Aktuelles
Private Waffenbesitzer benötigen Identifikationsnummer
Ab September benötigen private Waffenbesitzer für den Kauf bzw. Verkauf einer Waffe von bzw. an einen Waffenhändler oder Waffenhersteller eine Identifikationsnummer
weiterlesenErwerb von Waffen im Wege der Erbfolge
Der Erbe hat binnen eines Monats nach Annahme der Erbschaft
- die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte zu beantragen (Vorlage eines Erbscheines oder Testaments und ggf. eine Verzichtserklärung der Miterben ist erforderlich)
- den beabsichtigten Verkauf der Waffe an einen Berechtigten mitzuteilen
- die Unbrauchbarmachung der Waffen durch einen Fachmann nachzuweisen oder
- die freiweillige Abgabe bei der zuständigen Behörde zu melden.
Informationen zum Waffengesetz
Informationsblatt 3.WaffRAendG
Anträge
Formulare aus dem Bereich Waffen finden Sie hier.
Waffenhändler und Waffenhersteller
Die Registrierung im Meldeportal Nationales Waffenregister ist hier möglich.
Ansprechpartner/in
Michaela Ostler |
|
Telefon: | 08821 751-255 |
E-Mail: | Michaela.Ostler@LRA-GAP.de |
Zimmer: | B 206 |
Martin Kriner |
|
Telefon: | 08821 751-529 |
E-Mail: | M.Kriner@lra-gap.de |
Zimmer: | B 206 |
Maria Meißner |
|
Telefon: | 08821 751-469 |
E-Mail: | Maria.Meissner@lra-gap.de |
Zimmer: | B 207 |
Zuständig für: | Waffen: Nachlass/Erbe |