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Förderprogramm Seepferdchen

 Mach mit – Tauch auf! Schwimmförderung für Kinder

Die Schwimmfähigkeit der Kinder in Bayern ist essenziell für ihr gesundes Aufwachsen, die soziale Interaktion, die Erweiterung ihrer Sport-/Freizeitmöglichkeiten und nicht zuletzt ein unverzichtbarer Bestandteil zur Unfallprävention und Sicherheit. Angesichts des hohen Anteils an Nichtschwimmern im Kindesalter möchte die Staatsregierung Kinder in Bayern deshalb wirkungsvoll dabei unterstützen, das sichere Schwimmen zu erlernen.

Um den Anteil an Nichtschwimmern bereits bei Schuleintritt nachhaltig und signifikant zu verringern, wird das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!" ab 2024/2025 verstetigt. Ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 erhalten dementsprechend alle Vorschulkinder jährlich vor Beginn der Sommerferien einen Gutschein über 50 € für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens".

Information für Eltern

Die Gutscheine werden den Kindern in ihrer Kindertageseinrichtung oder der schulvorbereitenden Einrichtung überreicht.

Definition Vorschulkind

In Satz 1 des Eingangstext der Richtlinie wird der Begriff „Vorschulkind" definiert. Demnach sind Vorschulkinder Kinder, die sich im letzten Jahr vor der Einschulung befinden. Für das Schwimmförderprogramm im Kindergarten 2024/2025 sind dies regelmäßig die Kinder, die bis zum 30. September 2025 sechs Jahre alt werden oder deren Schulpflicht auf das Schuljahr 2025/2026 verschoben wurde.

Für das Kindergartenjahr 2025/2026 sind dies regelmäßig die Kinder, die bis zum 30. September 2026 sechs Jahre alt werden oder deren Schulpflicht auf das Schuljahr 2026/2027 verschoben wurde.

Vorschulkinder außerhalb von Kindergarteneinrichtungen

Der Ministerratsbeschluss vom 13. Juni 2023 sieht ausdrücklich vor, dass alle Vorschulkinder die Möglichkeit zur Einlösung eines Seepferdchengutscheins erhalten. Dies gilt auch für Vorschulkinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen. Die betroffenen Eltern können bei der Kreisverwaltungsbehörde einen Gutschein beantragen. Hierfür steht ein Antragsformular zur Verfügung.

Weitere Infos sowie FAQ mit den wichtigsten Fragen für Eltern und Kursanbieter unter: www.mach-mit.bayern.de

Für Vorschulkinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, können die betroffenen Eltern mit den immer aktuell gehaltenen Formularen auf www.mach-mit.bayern.de einen Gutschein beantragen.

Information für Kursanbieter

Die Kursanbieter selbst erhalten einen Zuschuss, soweit sie ihre Kursgebühren um den Gutscheinbetrag ermäßigen. Der entsprechende Antrag kann direkt beim Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) oder beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen bis 30.11.2025 eingereicht werden. Der entsprechend immer aktuelle Antragsvordruck befindet sich ebenfalls unter www.mach-mit.bayern.de.

Um eine möglichst zügige Bearbeitung zu gewährleisten bitten wir, um eine elektronische Übermittlung der vollständigen Dokumente. Dazu gehört:

• Der ausgefüllte und unterschrieben Antrag als Scan.
• Der ausgefüllte Antrag als Excel-Datei.
• Die Gutscheine als Scan.

Ansprechpartner:

Martin Schäfer

Telefon: 08821 751-260

Zimmer B 106

Zuständig für: Stellv. Fachbereichsleitung Kindertageswesen, Fachaufsicht Kindertageswesen, Förderungen nach BayKiBiG; Jugend(arbeits)schutz, Förderprogramm Seepferdchen

E-Mail: fachaufsicht-kita@lra-gap.de

 

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