Schülerbeförderung
Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg richtet sich nach dem Schulwegkostenfreiheitsgesetz (SchKfrG) und der Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV).
Fahrkartenantrag (Erfassungsbogen SchulantragOnline)
Für Schülerinnen und Schüler bis zur Jahrgangsstufe 10 und im Berufsgrundschuljahr (BGJ) füllen Sie bitte den Online-Erfassungsbogen auf der externen Plattform SchulantragOnline aus und reichen ihn vorzugsweise bei der Anmeldung über die Schule ein.
Fahrtkostenerstattung Schuljahr 2025/2026
Schülerinnen und Schüler an öffentlichen oder staatlich anerkannten
- Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11,
- Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie
- Berufsschulen im Teilzeitunterricht
haben grundsätzlich Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten zur Schule.
Erstattungsleistungen werden jedoch grundsätzlich nur gewährt, soweit die nachgewiesenen Fahrtkosten die Belastungsgrenze von derzeit 320 € pro Schülerin oder Schüler und Schuljahr oder von 490 € pro Familie und Schuljahr übersteigen. Bei Familien, die Anspruch für mindestens drei Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder auf Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) oder bei Schülerinnen und Schülern, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind, wird dieser Eigenanteil nicht angerechnet. Es sind nur die kostengünstigsten Fahrtkosten erstattungsfähig.
In jedem Fall muss der Antrag auf Fahrtkostenerstattung für das Schuljahr 2025/2026 bis spätestens 31. Oktober 2026 beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen eingereicht werden. Später eingegangen Anträge können nicht berücksichtigt werden (gesetzliche Ausschlussfrist).
Der Erstattungsantrag ist entweder im Sekretariat der Schule oder beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen erhältlich.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an schulwesen@lra-gap.de.
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Bildnachweis: Dietmar Denger/MVV

