Naturschutz & Landschaftspflege
Landschaftspflegemaßnahmen
Zum 01.06.2012 haben sich die Vorgaben für die Durchführung von Landschaftspflegemaßnahmen geändert. Seitdem ist zum Nachweis der sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung bei Zuwendungen bzw. Aufträgen unter 25 000 Euro netto nachzuweisen. Bevor die Arbeiten vergeben werden, können drei Vergleichsangebote eingeholt werden. Interessierte können sich auch im Vorfeld im Wege einer Interessenserkundung melden.
Um Ihr Interesse zu bekunden, können Sie das bereitgestellte Formular verwenden.
Das Landratsamt unterstützt Erhalt von Baumstadeln
Baumstadel sind elementarer Bestandteil der Kulturlandschaft im Landkreis Garmisch-Partenkirchen und gehören seit jeher zum Landschaftsbild. Damit dieses Kulturgut erhalten bleibt, stellt das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen (Untere Naturschutzbehörde) zusammen mit dem Bayerischen Naturschutzfonds seit 2019 Mittel (Ersatzzahlungen der Stadtwerke München für die Trinkwasserentnahme) bereit, um Privateigentümer bei der Erhaltung ihrer Baumstadel finanziell zu unterstützen. Bei einer gemeinsamen Begutachtung des renovierungsbedürftigen Baumstadels (kein Bretterstadel) werden die einzelnen Maßnahmen zum Erhalt des Stadels festgelegt. Je nach Reparaturaufwand wird der Stadel in eine der fünf möglichen Förderstufen eingruppiert. Diese staffeln sich von 500 bis max. 2.500 Euro. Bisher konnten bereits 70 Baumstadel im ganzen Landkreis begutachtet werden.
Interessentinnen und Interessenten können sich das ganze Jahr über an das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen (Untere Naturschutzbehörde) wenden.
Ansprechpartner: Klaus Streicher, Tel.: 08821 / 751-464, E-Mail: klaus.streicher@lra-gap.de
Förderung für landschaftsangepasste Lokalrassen (Schafe und Ziegen)
Die Schaf- und Ziegenhaltung im Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist eine wichtige Säule der Kulturlandschaftspflege. Deshalb sollen Schaf- und Ziegenhalter, die mit ihren Tieren und ihrem Betrieb besonders zum Erhalt der Artenvielfalt und Kulturlandschaft beitragen, nun eine Förderung erhalten. Dazu werden zusammen mit dem Bayerischen Naturschutzfonds seit 2019 Mittel (Ersatzzahlungen der Stadtwerke München für die Trinkwasserentnahme) bereitgestellt.
Die Schaf- und Ziegenhalter können eine Förderung in Höhe von 10 Euro je Muttertier (ab 10 Monaten) erhalten, sofern mindestens eines der nachfolgenden Kriterien erfüllt ist:
- Teilnahme des Einzelbetriebes oder einer Weidegemeinschaft am Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm
- Annahme von Bergwiesen-Heu anderer Betriebe
- Auftrieb der Tiere bei Weidegenossenschaft oder Weidegemeinschaft
Zudem muss ein Nachweis aus der Tierdatenbank, ein Ausdruck aus dem Mehrfachantrag oder die Stichtagsmeldung beigefügt werden.
Der Antrag kann auf der Website des Landkreises Garmisch-Partenkirchen im Bereich Formulare - Natur & Umwelt heruntergeladen werden.
Ansprechpartnerin Claudia Lengyel, Tel.: 08821 / 751-306, E-Mail: claudia.lengyel@lra-gap.de
Ansprechpartner/in
Klaus Streicher |
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Telefon: | 08821 751-464 |
E-Mail: | Klaus.Streicher@LRA-GAP.de |
Zimmer: | C 211 |
Claudia Lengyel |
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Telefon: | 08821 751-306 |
E-Mail: | Claudia.Lengyel@lra-gap.de |
Zimmer: | C 207 |