Beflaggung des Landratsamtes
Das Landratsamt ist eine Behörde mit Doppelcharakter. Es ist teils Landkreisbehörde und gleichzeitig als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit staatlichen Aufgaben betraut.
Als ein von Staatsbehörden benutztes Gebäude wird das Landratsamt daher an folgenden Tagen beflaggt:
- Neujahr (1. Januar)
- Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar)
- Feiertag der Arbeit (1. Mai)
- Europatag (9. Mai)
- Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai)
- Jahrestag des 17. Juni 1953 (17. Juni)
- Jahrestag des 20. Juli 1944 (20. Juli)
- Tag der Heimat (1. Sonntag im September)
- Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
- Volkstrauertag (2. Sonntag vor dem 1. Adventssonntag)
- Jahrestag des Volksentscheids über die Annahme der Verfassung (1. Dezember)
Darüber hinaus können aufgrund aktueller Ereignisse kurzfristig Beflaggungen angeordnet werden.