Aktuelles
Bodenrichtwerte im Landkreis
Die Bodenrichtwerte im Landkreis Garmisch-Partenkirchen sind im Jahr 2021 nochmal extrem gestiegen
Der Gutachterausschuss im Landratsamt Garmisch-Partenkirchen veröffentlicht neue Bodenrichtwerte. So sind die durchschnittlichen Bodenrichtwerte für Wohnbauland, Gewerbebauland und landwirtschaftliche Flächen im Landkreis seit letzter Woche abrufbar. Sie sind abgestellt auf den 1. Januar 2022 und stellen unter anderem Orientierungswerte für Immobilieneigentümer*innen und interessierte Bürger*innen dar. Die Werte sind im Jahr 2021 nochmal extrem gestiegen. Die Grundlage für die Auswertungen bilden die im Jahr 2021 stattgefundenen Käufe. „2.000 Euro pro Quadratmeter sind für baureifes Wohnbauland in hochpreisigen Regionen wie den Marktgemeinden Garmisch-Partenkirchen oder Murnau a. Staffelsee keine Ausnahme mehr", so Christian Payne, Vorsitzender des Gutachterausschusses.
Festzustellen ist weiterhin, dass Bauträger und Privatpersonen um die wenigen vorhandenen Grundstücke konkurrieren und zwar sowohl Einheimische wie auch Personen aus benachbarten Landkreisen sowie entfernteren Regionen. Hohe Lebensqualität in Verbindung mit hohem Freizeitwert und die relative Nähe zu den Landeshauptstädten München bzw. Innsbruck sind ein Faktor; die allgemeine Wirtschaftslage, das im letzten Jahr noch sehr niedrige Zinsumfeld und die damit verbundenen „Flucht in die Sachanlage" sind weitere Faktoren. Die Corona-Pandemie mit dem damit verbundenen Homeoffice-Trend und der allgemeinen Aufwertung des Eigenheimes tun ihr Übriges.
Wohlgemerkt: Der Bodenrichtwert ist auf den 1. Januar 2022 abgestellt, vorgegeben vom Gesetzgeber. Zu diesem Zeitpunkt waren der Krieg in der Ukraine, steigende Baukosten, aufkommende Inflation oder weltweite Zinssteigerung noch nicht absehbar. Inwieweit sich diese Thematiken auf den örtlichen Immobilienmarkt auswirken, kann noch nicht abgeschätzt werden. Klar ist jedoch, dass die Welt im Wandel ist – und damit auch der Immobilienmarkt.
Die neuen Bodenrichtwerte können gebührenpflichtig (Einzelwert 30 Euro) über die Internetseite www.boris-bayern.de abgerufen werden. Für die neue Grundsteuerreform und der damit verbundenen Grundsteuererklärung werden in Bayern keine Bodenrichtwerte benötigt!
Für den Freistaat liegt ein werteunabhängiges Modell zugrunde. Hilfestellungen zur Grundsteuererklärung sind auf www.grundsteuer.bayern.de zu finden.