Aktuelles
Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich
Noch bis zum 15. Februar können Förderanträge für Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich gestellt werden
Etwa 60 Selbsthilfegruppen aus den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach und Weilheim-Schongau haben im letzten Jahr einen Antrag auf finanzielle Förderung beim „Runden Tisch Oberland" gestellt. Die Fördergemeinschaft „Runder Tisch Oberland" ist zuständig für die vier Landkreise und versteht sich als beratender Mittler zwischen den Selbsthilfegruppen aus dem Gesundheitsbereich und den Krankenkassen. Die Geschäftsstelle des Runden Tischs ist an die Selbsthilfe-Kontaktstelle im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen angeschlossen und ist Ansprechpartner für die Förderung. Im letzten Jahr flossen etwas 95.000 Euro von den Krankenkassen an die Gruppen zur Unterstützung der selbstorganisierten Hilfe.
Auch in diesem Jahr können Selbsthilfegruppen aus dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen wieder Förderanträge stellen. Die Antragsunterlagen sind auf der Internetseite www.sozialwegweiser.net und dann weiter unter Selbsthilfekompass zu finden. Die Anträge sind mit Originalunterschriften an die Geschäftsstelle „Runder Tisch Oberland" beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz zu senden. Die Anträge müssen bis spätestens 15. Februar 2020 beim Runden Tisch eingegangen sein.
Wer Interesse hat sich einer Gruppe anzuschließen oder eine Selbsthilfegruppe gründen möchte, kann sich an Elisabeth Erlacher und Anita Kathan von der Selbsthilfe-Kontaktstelle (Telefon 08041 / 505-121 und -304 oder sozialamt@lra-toelz.de) wenden.