Aktuelles
Wasserversorgung der Landeshauptstadt München
Die Mitversorgung der Münchner Umlandgemeinden Neubiberg, Neuried und Unterhaching wurde vom Landratsamt durch Bescheid gestattet
Wie zuletzt angekündigt, hat das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen nach Prüfung letzter Stellungnahmen nun zeitnah entschieden und durch Bescheid von heute, 5. Februar 2021, die weitere Mitversorgung der Gemeinden Neubiberg, Neuried, und Unterhaching durch die Stadtwerke München GmbH gestattet. Die Umlandgemeinden dürfen während der gesamten Laufzeit der zugunsten der Stadtwerke München GmbH erteilten wasserrechtlichen Gestattungen bis zum 31. Dezember 2045 mitversorgt werden. Das Landratsamt ist nach Prüfung aller vorgelegten Stellungnahmen und Gutachten zum Ergebnis gekommen, dass eine Mitversorgung der Umlandgemeinden zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht dem Grundsatz der ortsnahen Versorgung nach § 50 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes widerspricht.