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    Aktuelles

    Artenschutz: Handel mit echtem Salep ist verboten

    05.11.2026

    Salep (auch Sahlab oder Sahlap) bezeichnet ein Pulver aus den getrockneten Wurzelknollen verschiedener Erdorchideen. Dieses Pulver wird genutzt, um das gleichnamige Heißgetränk herzustellen. Vor allem in der Türkei, aber auch in Griechenland, Syrien und Palästina ist Salep als Getränk, vor allem im Winter, beliebt. Durch bestimmte Zucker–Moleküle der Orchideen erhält das Getränk eine sämige, zähflüssige Konsistenz. Daher wird es auch in türkischem Kaffee, Speiseeis und Puddingpulver verwendet. In Deutschland wird Salep hauptsächlich als Instant-Pulver für Getränke oder Pudding, aber auch als Zutat in Kaffee in vielen arabischen Supermärkten angeboten.

    Erdorchideen stehen unter Artenschutz
    Alle Erdorchideen stehen seit 1976 durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen weltweit unter Schutz. Die Einfuhr wild gesammelter Orchideenknollen und daraus hergestellten Salep-Pulvers in die Europäische Union ist verboten. In Deutschland ist auch der Handel mit entsprechenden Salep-Produkten untersagt – dazu zählt bereits das Anbieten der Ware. Der besondere Schutzstatus ergibt sich aus § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe a des Bundesnaturschutzgesetzes; die Handelsverbote sind in Artikel 8 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 geregelt.

    Hoher Verbrauch bedroht natürliche Bestände
    Für eine Tasse Salep werden ungefähr ein bis zwei Orchideenknollen benötigt. Bei der Gewinnung der Knollen wird die gesamte Pflanze ausgegraben und zerstört. Einer Studie der Gazi-Universität in Ankara zufolge werden allein in der Türkei jährlich etwa 40 bis 50 Millionen Orchideen zur Herstellung von Salep ausgegraben. Auch aus dem Libanon, dem Iran, dem Irak, Griechenland und weiteren Ländern ist das illegale Sammeln von Erdorchideen bekannt. In Deutschland kommen rund 90 wild wachsende Orchideenarten vor, darunter verschiedene Erdorchideen. Die Entnahme geschützter Orchideen aus der Natur ist nach § 44 Absatz 1 Nummer 4 des Bundesnaturschutzgesetzes verboten und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

    Händlerinnen und Händler müssen Inhaltsstoffe prüfen
    Die untere Naturschutzbehörde bittet Händlerinnen und Händler, die Inhaltsstoffe ihrer Produkte sorgfältig zu kontrollieren. Salep kann nicht nur in speziellen Getränkepulvern, sondern auch in türkischen oder arabischen Pudding- und Eissorten sowie in einzelnen Kaffeesorten enthalten sein. Hinweise auf echtes Salep sind Produktbezeichnungen wie „Sahlab", „Salep Drink" oder „Sahlap Pudding" sowie Zutatenangaben wie „Salep", „natürliches Sahlab", „Orchid" oder „Orchidee". Werden bei Kontrollen Produkte mit echtem Salep festgestellt, können diese beschlagnahmt und die Vorgänge zur Strafverfolgung an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden.

    Salep-Alternativen sind erhältlich
    Verbraucherinnen und Verbraucher müssen dennoch nicht auf Getränke mit Salep-Geschmack verzichten. Mittlerweile sind Alternativprodukte erhältlich, die statt natürlichem Salep lediglich Salep-Aroma enthalten und deren typische Konsistenz durch andere Stärke-Zusätze erzeugt wird. Produkte, bei denen ausschließlich „Aroma" oder „Salep-Aroma" und kein echtes Salep als Zutat angegeben ist, können bedenkenlos gekauft werden.

    Bild: © Stadt Köln Diverse Salep-Produkte

     

    Zum Herunterladen: PDF
    Zum Herunterladen: Salep - Informationen zu Handelsverbot und Artenschutz

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