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Präsenz- bzw. Wechselunterricht in Grundschulen
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen gibt bekannt, dass im Landkreis Garmisch-Partenkirchen der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nicht überschritten wird. Damit ist ab Montag, den 22. Februar 2021 die Aufnahme des Präsenz- bzw. Wechselunterrichts im Grundschulbereich und die Öffnung von Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegestellen möglich (§ 18 Abs. 1 Satz 5, §19 Abs. 1 Satz 3 der 11. BayIfSMV, zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Februar 2021, BayMBl. Nr. 112).