Aktuelles
Erstattung der Fahrtkosten zum Schulbesuch
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen weist darauf hin, dass Schüler an öffentlichen oder staatlich anerkannten
- Gymnasium, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11
- Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie
- Berufsschulen im Teilzeitunterricht
Anspruch auf Erstattung der ihnen im Schuljahr 2019/2020 entstandenen Fahrtkosten zur Schule haben.
Erstattungsleistungen werden jedoch grundsätzlich nur gewährt, soweit die nachgewiesenen Fahrtkosten die Familienbelastungsgrenze von 440,00 € übersteigen. Bei Familien, die im Schuljahr 2019/2020 Anspruch für mindestens drei Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) haben, oder bei Schülern, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind, wird dieser Eigenanteil nicht angerechnet. Es werden nur die kostengünstigsten Fahrkarten gerechnet.
In jedem Fall muss der Antrag auf Fahrtkostenerstattung für das Schuljahr 2019/2020 bis spätestens 31. Oktober 2020 beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen eingereicht werden.
Weitere Auskünfte hierzu erteilt das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen –Schulwesen-, Martinswinkelstr. 11a, 82467 Garmisch-Partenkirchen, Tel: 08821/751-334, 335, 336 und 338.