Aktuelles
Erkältete Kinder und KiTa-Besuch
Nach den derzeit für den Landkreis gültigen Regelungen dürfen erkältete Kinder nur mit einem ärztlichen Attest oder negativen Coronatest in die KiTa
Viele Eltern fragen sich, ob man das Kind in die Kindertagesbetreuung oder heilpädagogische Tagesstätte bringen kann, wenn es leichte Symptome wie Schnupfen oder leichten Husten hat. Laut Stufe 3 (rot) des Rahmenhygieneplans für die Kindertagesbetreuung und heilpädagogischen Tagesstätten, die aufgrund der hohen Infektionszahlen derzeit im Landkreis Garmisch-Partenkirchen gilt, dürfen Kinder mit leichten Symptomen wie Schnupfen und/oder leichtem Husten ohne Fieber und ohne Kontakt zu einer am Coronavirus (CoViD19) erkrankten Personen zunächst nicht die Einrichtung besuchen. Zur Wiederzulassung des Kindes ist in jedem Fall ein ärztliches Attest notwendig, das bescheinigt, dass das Kind seit 48 Stunden symptomfrei ist. Mit einem negativen SARS-CoV2-PCR-Abstrich dürfen auch Kinder bei gleichbleibender leichter Symptomatik die Einrichtung besuchen.