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Im Landkreis gelten ab dem 8. März die Corona-Regeln für unter 50
Ab Montag, 8. März 2021 gelten im Landkreis die Regeln für eine 7-Tages-Inzidenz von unter 50. Unter Einhaltung der Hygieneregeln und FFP2-Maskenpflicht können im Landkreis der Einzelhandel sowie Museen und Galerien wieder öffnen
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat auf Basis der nach dem Infektionsschutzgesetz maßgeblichen Daten des Robert Koch-Instituts bekanntgemacht, welche Inzidenzwerte in den bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten heute gemeldet wurden. Daraus ergibt sich, dass im Landkreis Garmisch-Partenkirchen ab Montag, den 8. März 2021 die Regeln für eine 7-Tages-Inzidenz von unter 50 gelten.
Konkret bedeutet das für den Landkreis eine Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung auf einen Kunden je 10 m² für die ersten 800 m² Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 m²; die Öffnung von Museen, Galerien sowie kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen. Zudem sind private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt.
Ab dem 8. März 2021 gilt zudem die 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, in der die aktuellen Corona-Regelungen festgeschrieben sind. Die Regelungen für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen gelten solange, bis das Landratsamt eine neue Bekanntmachung auf Basis des Inzidenzwertes veröffentlicht.
Für die weitere Entwicklung gelten folgende Regeln bei der Bestimmung des Inzidenzwertes: Wird ein maßgeblicher Inzidenzwert (35, 50, 100) an drei Tagen in Folge über- oder unterschritten, gelten ab dem zweiten Tag nach Über- bzw. Unterschreitung die inzidenzwertabhängigen neuen Regelungen.