Aktuelles
Feldeinsatz- und Marschübung der Bundeswehr
Logistikbataillon übt im Landkreis zwischen dem 11. und 18. Oktober 2024
Das Logistikbataillon 472, das in der bayerischen Gemeinde Kümmersbruck (Kreis Amberg-Sulzbach) beheimatet ist, übt zwischen dem 11. und 18. Oktober 2024 im Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Der Auftrag des Bataillons liegt in der Versorgung der Truppen mit Munition, Betriebsstoff, Ersatzteilen und Verpflegung im Einsatz. Besonderes Merkmal der Transportprofis sind die Schwerlasttransporter, mit denen es möglich ist, festgefahrene LKW oder liegen gebliebene Panzer aus fast jedem Gelände zu ziehen.
Es handelt sich hierbei sowohl um eine Feldeinsatz- als auch um eine Marschübung, Übungsschwerpunkt ist der Standortübungsplatz Spatzenhausen. Es sind jedoch auch einzelne Marschübungen im Raum Murnau – Uffing – Seehausen – Riegsee geplant. Zu rechnen ist mit insgesamt über einhundert Soldaten sowie mit diversen Fahrzeugen. Es sind mehrere Marschkolonnen von Fahrzeugen zwischen Kümmersbruck und Murnau vorgesehen. Zwischen der Werdenfelser Kaserne in Murnau und dem Standortübungsplatz Spatzenhausen wird es zu vermehrt kleineren Kolonnen kommen. Weiterhin kommt es abschließend am 18. Oktober zur Rückverlegung in zwei so genannten Marschbändern zwischen Murnau und Kümmersbruck mit mehr als 40 Fahrzeugen. Aufmerksam gemacht sei an dieser Stelle, dass es sich hierbei um Schwerlasttransporte handelt, wobei die Fahrzeuge bis zu 35,4 Tonnen schwer sein können.
Die zu einem Konvoi zugehörigen Fahrzeuge gelten als ein Verband und können sich wie ein einziges großes Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen. Daraus ergibt sich für die Kolonne unter anderem das Recht, Ampelanlagen – auch nach deren Wechsel von Grün auf Rot – weiterhin zu überqueren. Ebenso sollte auf das Überholen einer Kolonne verzichtet werden, da oft schwer abschätzbar ist, welche Länge diese hat. Verkehrsteilnehmer werden aus diesem Grund gebeten, in der Nähe von Militärkolonnen besonders aufmerksam und vorsichtig zu sein.
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dergleichen) ausgehen, wird hingewiesen. Sollten derartige Gegenstände aufgefunden werden, ist die Polizei zu verständigen.
Etwaige Übungsschäden sind innerhalb eines Monats nach Beendigung der Übung bei der zuständigen Gemeinde anzumelden, sofern die Schäden nicht bereits durch den Flurschadenoffizier abgegolten oder von Schadentrupps der Streitkräfte beseitigt worden sind.