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Leitfaden für Personen mit positiven Coronavirus-Befund
Überlastung des Gesundheitsamtes: Positiv auf das Coronavirus getestete Personen können momentan nicht zeitnah kontaktiert werden. Das Gesundheitsamt bittet deshalb Betroffen sich zu isolieren und ihre Kontaktpersonen über das positive Testergebnis zu informieren. Das Gesundheitsamt gibt daher einen Leitfaden für Personen mit einem positiven Coronavirus-Befund, die noch nicht vom Gesundheitsamt informiert wurden
Aufgrund der dauerhaft hohen Corona-Fallzahlen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist das Gesundheitsamt nicht mehr bzw. nicht mehr zeitnah in der Lage alle am Coronavirus SARS-Cov-2 erkrankte bzw. positiv auf das Coronavirus getestete Personen telefonisch zu kontaktieren. Bei einem positiven Labornachweis auf das Coronavirus ist die betroffene Person verpflichtet, sich in häusliche Isolation zu begeben und sich innerhalb der eigenen Wohnung soweit wie möglich von den Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern abzusondern. Das Gesundheitsamt bittet zudem die erkrankten bzw. positiv auf das Coronavirus getesteten Personen sofort ihre engen Kontaktpersonen in eigener Verantwortung über den positiven Coronavirus-Befund zu informieren.
Das Gesundheitsamt gibt hier einen Leitfaden für Personen, die einen positiven Befund mit dem Coronavirus haben und noch nicht vom Gesundheitsamt informiert wurden:
Vollständig geimpfte Personen ohne Symptome müssen sich nach positivem PCR-Befund für die folgenden 7 Tage in häusliche Absonderung begeben. Die Quarantäne wird mit einem Schnelltest, der von einer zertifizierten Stelle (Apotheken, Hausärzte, Teststationen ) durchgeführt wird, an Tag 7 beendet.
Vollständig geimpfte Personen mit Symptomen müssen sich nach positivem PCR-Befund für 14 Tage nach Symptombeginn in häusliche Absonderung begeben. Die Quarantäne wird mit einem Schnelltest, der von einer zertifizierten Stelle (Apotheken, Hausärzte, Teststationen ) durchgeführt wird, an Tag 14 beendet.
Ungeimpfte Personen ohne Symptome müssen sich nach positivem PCR-Befund für die folgenden 14 Tage in häusliche Absonderung begeben. Die Quarantäne wird mit einem Schnelltest, der von einer zertifizierten Stelle (Apotheken, Hausärzte, Teststationen ) durchgeführt wird, an Tag 14 beendet.
Ungeimpfte Personen mit Symptomen müssen sich nach positivem PCR-Befund für 14 Tage nach Symptombeginn in häusliche Absonderung begeben. Die Quarantäne wird mit einem Schnelltest, der von einer zertifizierten Stelle (Apotheken, Hausärzte, Teststationen ) abgenommen wird, an Tag 14 beendet.
Sollte Ihnen ein positives PCR Ergebnis vorliegen, begeben Sie sich sofort in häusliche Isolation. Alle Personen die mit Ihnen in einem Haushalt leben und ungeimpft sind, begeben sich für 10 Tage in Quarantäne. Bei Symptomfreiheit können sich die Kontaktpersonen im selben Haushalt mit einem Schnelltest, der von einer zertifizierten Stelle (Apotheken, Hausärzte, Teststationen ) abgenommen wird, an Tag 7 aus der Quarantäne freitesten. Personen im selben Haushalt, die geimpft und symptomfrei sind, müssen nicht in Quarantäne.
Sofern die erkrankte bzw. positiv getestete Person in vulnerablen Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Behinderteneinrichtungen etc. tätig ist, bittet das Gesundheitsamt zudem um eine Meldung. Wegen des extrem hohen Arbeitsaufkommens können die Telefonleitungen des Gesundheitsamts jedoch länger besetzt sein. Das Gesundheitsamt bittet deshalb um Geduld und es wiederholt telefonisch zu probieren.
Aufgrund der derzeitigen sehr angespannten Corona-Lage appelliert das Gesundheitsamt an alle bislang noch nicht geimpfte Bürgerinnen und Bürger zum Wohle ihrer Gesundheit und der ihrer Mitmenschen die Impfangebote, unter anderem im Impfzentrum des Landkreises, wahrzunehmen.