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Private Waffenbesitzer benötigen Identifikationsnummer
Ab September benötigen private Waffenbesitzer für den Kauf bzw. Verkauf einer Waffe von bzw. an einen Waffenhändler oder Waffenhersteller eine Identifikationsnummer
Ab dem 1. September 2020 benötigen alle privaten Waffenbesitzer für den Kauf bzw. Verkauf einer Waffe von bzw. an einen Waffenhändler oder Waffenhersteller eine sogenannte Identifikationsnummer (ID). Diese Identifikationsnummer wird zur Bearbeitung der Daten im Nationalen Waffenregister (NWR) benötigt. Die NWR-ID ist eine unverwechselbare technische Identifikationsnummer des Nationalen Waffenregisters. Sie wird einmalig zur technischen Beschreibung von Daten vergeben, die im NWR gespeichert sind, unter anderem für Daten zu Personen, Erlaubnissen bzw. Erlaubnisdokumente und Waffen bzw. Waffenteilen. Die NWR-ID gewährleistet die eindeutige Identifikation und Zuordnung von Daten im NWR. Angegeben werden muss die NWR-ID nur, wenn tatsächlich ein Kauf bzw. Verkauf einer Waffe zwischen einem privaten Waffenbesitzer und einem Waffenhändler oder Waffenhersteller stattfindet. Für diesen Fall können private Waffenbesitzer beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen (Waffenbehörde) unter der E-Mail Adresse nwr@lra-gap.de (Betreff: Anforderung NWR-ID) oder formlos postalisch (Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Waffenbehörde, Olympiastraße 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen) ihre NWR-ID erfragen. Bereits seit Jahresbeginn erhalten private Waffenbesitzer bei jeder Ein- bzw. Austragung in der Waffenbesitzkarte ein Stammdatenblatt, in dem bereits NWR-IDs aufgeführt sind.