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Corona-Hygieneregeln werden im Landkreis stärker kontrolliert
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist die Einhaltung der Hygieneregeln unter anderem in der Gastronomie wichtig. Durch verstärkte Kontrollen soll dies sichergestellt werden
Für den Freistaat Bayern steht die sogenannte Corona-Ampel auf Rot. Grund dafür ist die sehr stark angestiegene Belegung der Intensivstationen in den Kliniken mit Patienten, die schwer am Coronavirus erkrankt sind. Zum ganz überwiegenden Teil handelt es sich bei den Patienten um Personen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind. Wie in weiten Teilen Bayerns sind auch im Landkreis Garmisch-Partenkirchen in den letzten Wochen die Corona-Fallzahlen extrem stark angestiegen, ebenso die Belegung der Intensivbetten.
Eines der zentralen Instrumente zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind die 3G-, 3G plus- sowie 2G-Regelungen der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. In seiner Sitzung vom 9. November 2021 hatte der Bayerische Ministerrat festgestellt, dass die staatlichen Regelungen nur wirken, wenn sie auch konsequent befolgt werden und ihre Einhaltung kontrolliert wird. Hierbei wird das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen nun verstärkt durch die Polizei unterstützt. Um über die verstärkten Kontrollen zu informieren, haben sich auf Einladung des Landratsamtes und der Polizei am gestrigen Dienstag, den 16. November 2021 Vertreter des Hotel- und Gaststättenverbandes, der Bayerischen Zugspitzbahn, des Sportclubs Riessersee und weitere Fremdenverkehrsexperten im Garmisch-Partenkirchener Kongresshaus getroffen. Aufgrund der sehr ernsten Corona-Lage, auch in unserem Landkreis, appellierten die Behördenvertreter gemeinsam an die Versammlung, die geltenden Hygieneregeln konsequent einzuhalten, denn nur gemeinsam kann die Pandemie wirksam bekämpft werden.
Entsprechend dem Beschluss des Ministerrates werden in den nächsten Tagen und Wochen verstärkt gemeinsame Kontrollen der Polizei und des Gesundheitsamtes erfolgen. Seit Dienstag, den 16. November 2021 gilt in fast allen Bereichen die sogenannte 2G-Regelung. Damit wird der Schwerpunkt der Kontrollen unter anderem bei den gültigen Impfnachweisen liegen. Bei einer Kontrolle sollte man deshalb neben einem gültigen Impfzertifikat auch immer seinen Personalausweis bereithalten. Besonders wichtig für das Landratsamt und die Polizei ist im Rahmen der Kontrollen die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Betrieben und Vereinen. So war man sich mit dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband einig, dass die Kontrollen zwar unangekündigt, aber stets mit dem nötigen Augenmaß erfolgen sollen.