Aktuelles
Schutz von Kunden und Mitarbeitern
Um Kunden und Mitarbeiter vor einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, ist das Anbringen von Schutzvorkehrungen an Kassen und Theken wichtig
In den vergangenen Tagen ist von Bürgerinnen und Bürgern vermehrt die Information an das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen herangetragen worden, dass in einigen Lebensmittelgeschäften oder auch Arztpraxen im Landkreis noch keine ausreichenden Vorkehrungen zum Schutz der Kundinnen und Kunden sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getroffen wurden. Aus diesem Grund weist das Landratsamt darauf hin, dass Schutzmaßnahmen wichtig sind, um eine möglich Ansteckung mit dem Coronavirus beim Einkaufen oder Arztbesuch zu verhindern. So ist es zum Beispiel als Schutzmaßnahme sinnvoll, an Kassen Glasscheiben als durchsichtige Trennung zwischen dem Kassenpersonal sowie Kundinnen und Kunden anzubringen oder geeignete Vorrichtungen an Theken zu schaffen, damit der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern gewahrt bleibt. Wer solche Schutzvorkehrungen noch nicht ergriffen hat, wird gebeten, diese zum Schutz seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie seiner Kundinnen und Kunden umzusetzen.