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Neuerungen bei den Gebührenbescheiden für die Hausmüllabfuhr und Terminverschiebungen bei den Abfuhren über die Feiertage
Die Gebührenbescheide für die Hausmüllabfuhr wurden nun erstmalig als Dauerbescheide zugestellt, da seit Einführung des sogenannten Volumentarifes die jährliche Gebühr je Behälter gleichbleibend ist. Somit gilt der bereits erhaltene Veranlagungsbescheid unbefristet bis zu einer Änderung (z. B. Änderung der Behältergröße oder -anzahl). Diese Neuerungen betreffen nicht das Entsorgungsgebiet des Marktes Garmisch-Partenkirchen. Fragen hierzu werden von den Gemeindewerken Garmisch-Partenkirchen unter der Telefonnummer 08821/753-6330 beantwortet.
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen weist darüber hinaus darauf hin, dass es über die anstehenden Feiertage zu Terminverschiebungen bei den Abfuhren des Rest- und Biomülls, bei Papier und Kartonagen sowie dem „Gelben Sack" kommen kann. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, während dieser Zeit die Behälter auch bis spätestens 6 Uhr rechtzeitig zur Abholung bereit, da die Abholungen nicht unbedingt zur gewohnten Tageszeit erfolgen.