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Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung wegen Geflügelpest
Das Landratsamt legt in einer Allgemeinverfügung Geflügelpest-Risikogebiete fest und ordnet in den Gebieten die Aufstallung bzw. Volierenhaltung des Geflügels in privater und gewerblicher Haltung an
Die Geflügelpest (HPAI) breitet sich in Europa und Deutschland immer weiter aus. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) hat deshalb bayernweit alle Kreisverwaltungsbehörden gebeten, in den HPAI-Risikogebieten die Aufstallung des Geflügels anzuordnen sowie Geflügelhalter zu verpflichten erweiterte Aufzeichnungen (z.B. zu Todesfällen innerhalb des Bestandes) zu führen. Auch im Landkreis Garmisch-Partenkirchen befinden sich einige Geflügelhaltungen innerhalb von HPAI-Risikogebieten. Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen hat sich daher dazu entschlossen, die vom StMUV vorgeschlagenen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen auch für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen im Rahmen einer Allgemeinverfügung anzuordnen. Die Allgemeinverfügung legt die Geflügelpest-Risikogebiete im Landkreis Garmisch-Partenkirchen fest und ordnet in diesen Gebieten die Aufstallung bzw. Volierenhaltung des Geflügels in privater und gewerblicher Haltung an. Die Allgemeinverfügung tritt am 15. März 2021 in Kraft und ist samt Karte auf der Internetseite des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen unter www.lra-gap.de/de/gefluegel.html abrufbar.
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen (Wild-)Vögeln, die durch hoch pathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Sie ist eine in der Tiermedizin seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannte Infektionskrankheit, die bevorzugt Hühnervögel und Puten, aber auch Wassergeflügel wie zum Beispiel Enten und Gänse befällt. Für diese Tiere ist die Geflügelpest oft tödlich. Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. In Bayern sind über die Landesfläche verteilt bislang 23 Fälle bei Wildvögeln sowie drei Fälle bei Hausgeflügel amtlich festgestellt worden. Die bisherigen Fundorte HPAI-positiver Wildvögel liegen zu einem weitaus überwiegenden Teil in HPAI-Risikogebieten. Vor diesem Hintergrund und einer steigenden Häufigkeit des Virus in der Wildvogelpopulation in Bayern, kommt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in seiner aktuellen Risikobewertung für das Auftreten von HPAIV in Bayern zum Ergebnis, dass insbesondere für Geflügelhaltungen in HPAI-Risikogebieten ein besonders hohes Risiko für den Eintrag von HPAI über Wasservögel besteht.