Aktuelles
Fasching im Landkreis
Auch heuer wird der Fasching leider noch immer von der Corona-Lage bestimmt. Das klassische Faschingstreiben ist nur unter großem organisatorischem Aufwand möglich. Jedoch lassen die derzeit geltenden Corona-Regelungen auch Spielraum für kreative Faschingsaktionen, die nicht gegen geltendes Recht verstoßen
Auch in diesem Jahr sind aufgrund der Corona-Lage das Faschingstreiben und die Aufrechterhaltung traditioneller Faschingsbräuche leider nur recht eingeschränkt möglich. Trotz der Lockerungen, die der Bayerische Ministerrat in seiner Sitzung vom 15. Februar 2022 beschlossen hat, sind insbesondere auch für Fasching weiterhin die entsprechenden Regelungen der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIFSMV) sowie der maßgeblichen Rahmenhygienekonzepte zu beachten.
Grundsätzlich bittet das Landratsamt alle, die schon jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt als Maschkera unterwegs sind, sich an die jeweils geltenden Bestimmungen zu halten und sich der Verantwortung für sich und andere bewusst zu sein. Jeder kann mit seinem Verhalten dazu beitragen, dass er weder sich noch andere mit dem Corona-Virus infiziert oder mit dem geltenden Recht in Konflikt kommt. Die Ausübung des Brauchtums wird anerkannt und ist auch möglich, wenn die geltenden Regelungen beachtet und eingehalten werden. Mit kreativen Ideen ist somit ein Faschingstreiben in einem gewissen Umfang durchaus möglich.
Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist von seiner jahrhundertealten Tradition geprägt, zu der
auch Maschkera ohne jeden Zweifel gehören. Der Landkreis ist stolz auf seine Kultur und sein
Brauchtum. Und der vielen ehrenamtlichen Arbeit, die zum Erhalt der Kultur und des Brauchtums
geleistet wird, gebührt Lob und Anerkennung. Leider erfordert die Corona-Lage aber immer noch gewisse Einschränkungen, die auch Auswirkungen auf das diesjährige Faschingstreiben haben. Als Sicherheitsbehörde ist das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen an das für den gesamten Freistaat Bayern geltende Recht in Form der 15. BayIfSMV gebunden. Wir setzen diese mit möglichst viel Fingerspitzengefühl im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben um. Dies lässt selbstverständlich auch Spielraum für Faschingsaktionen, solange sie nicht gegen das geltende Recht verstoßen.