Aktuelles
Erstattung von Fahrtkosten zum Schulbesuch
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen weist darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler an öffentlichen oder staatlich anerkannten Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11, Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie an Berufsschulen im Teilzeitunterricht Anspruch auf Erstattung der ihnen im Schuljahr 2023/2024 entstandenen Fahrtkosten zur Schule haben. Erstattungsleistungen werden jedoch grundsätzlich nur gewährt, soweit die nachgewiesenen Fahrtkosten die Belastungsgrenze von 320 Euro pro Schülerin oder Schüler und Schuljahr oder von 490 Euro pro Familie und Schuljahr übersteigen. Bei Familien, die im Schuljahr 2023/2024 Anspruch auf Kindergeld für mindestens drei Kinder nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) haben, wird dieser Eigenanteil nicht angerechnet. Ebenso nicht angerechnet wird der Eigenanteil bei Schülerinnen und Schülern, die aufgrund einer dauerhaften Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind. Gerechnet werden nur die kostengünstigsten Fahrkarten. Der Antrag auf Fahrtkostenerstattung für das Schuljahr 2023/2024 muss bis spätestens zum 31. Oktober 2024 beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen eingereicht werden.
Weitere Auskünfte hierzu erteilt das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen -Schulwesen-, Martinswinkelstr. 11a, 82467 Garmisch-Partenkirchen, Tel.: 08821/751-335, -336 und -687.