Aktuelles
Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt
Insbesondere zum Schutz von Brut- und Nistplätzen ist es gesetzlich verboten, in der Zeit von Anfang März bis Ende September Hecke, Gebüsche oder andere Gehölz zu schneiden
Der Frühling steht bevor und die Tier- und Pflanzenwelt erwacht zu neuem Leben. Daher weist das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen drauf hin, dass es nach dem Bundes- sowie dem Bayerischen Naturschutzgesetz verboten ist, im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.
Ausgenommen vom Verbot sind schonende Form- und Pflegeschnitte. Allerdings ist auf brütende Tiere besondere Rücksicht zu nehmen, vor allem dürfen Vogelnester nicht beschädigt oder gar zerstört werden. Ein Verstoß gegen die gesetzlichen Regelungen wird als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einer Geldbuße geahndete werden.
Zum Erhalt unserer Natur bittet das Landratsamt deshalb, die gesetzlichen Regelungen zu beachten, da sie dem Schutz von Brut-, Nist- und Lebensstätten vieler Tiere und Pflanzen dienen.
Aus besonderem Anlass weist das Landratsamt zudem darauf hin, dass die derzeit anlaufenden Fällarbeiten zur Bekämpfung des asiatischen Laubbockholzkäfers in Murnau, Seehausen und Spatzenhausen behördlich angeordnet und von den Verboten ausgenommen sind.