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7-Tage-Inzidenz im Landkreis fünfmal in Folge unter 50
Da der Landkreis Garmisch-Partenkirchen am 24. Mai fünfmal in Folge den Schwellenwert von 50 in Bezug auf die 7-Tage-Inzidenz unterschritten hat, gelten ab dem 26. Mai die Corona-Regelungen zwischen 35 und 50
Am Montag, den 24. Mai 2021 hat der Landkreis Garmisch-Partenkirchen fünfmal in Folge (20.05., 21.05., 22.05., 23.05., 24.05.) den Schwellenwert von 50 in Bezug auf die 7-Tage-Inzidenz unterschritten. Nach den Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) gelten daher ab Mittwoch, den 26. Mai 2021 im Landkreis Garmisch-Partenkirchen die Corona-Maßnahmen entsprechend einem Inzidenz-Wert zwischen 35 und 50. Die inzidenzabhängigen Regelungen betreffen insbesondere die Bereiche Einzelhandel, Sport und Kulturstätten sowie Schulen und Tagesbetreuungsangeboten für Kinder.
Hier die Änderungen kurz zusammengefasst:
- Einzelhandel: Öffnung der Ladengeschäften für den Kundenverkehr unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zwischen den Kunden, der Maskenpflicht für Personal und der FFP2- Maskenpflicht für Kunden, der Beschränkung der zulässigerweise gleichzeitig anwesenden Kunden je Verkaufsfläche (Kundenzahl) sowie des Schutz- und Hygienekonzepts.
- Sport: erlaubt ist kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren. Ein Corona-Test ist nicht erforderlich.
- Kulturstätten: geöffnet unter Einhaltung des Schutz- und Hygienekonzepts, wobei sich die Besucherzahl nach dem vorhandenen Besucherraum bestimmt, so dass ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Besuchern gewahrt bleibt. Für die Besucher besteht FFP2-Maskenpflicht. Eine Terminbuchung und Kontaktdatenerfassung ist nicht notwendig.
- Schule: in den Klassen der Grundschulstufe findet Präsenzunterricht statt. Im Übrigen findet Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.
- Tagesbetreuungsangebote für Kinder können öffnen.
Ab Donnerstag, den 27. Mai 2021 treten voraussichtlich weitere Lockerungen entsprechend § 27 der 12. BayIfSMV in Kraft. Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen hat dafür über die Regierung von Oberbayern das erforderliche Einvernehmen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege beantragt.