Aktuelles
Staatliche Zuwendung zu Sportförderung
Der Freistaats Bayern gewährt auch in diesem Jahr wieder eine Vereinspauschale zur Förderung des Sports
Entsprechend seiner Sportförderrichtlinien gewährte der Freistaat Bayern auch für das Jahr 2020 wieder pauschale Zuwendungen für den Sportbetrieb von rechtsfähigen als gemeinnützig anerkannten Sportvereinen, die aktive Jugendarbeit leisten.
Die an der Vereinspauschale interessierten Vereine werden vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen gebeten, die Zuschüsse rechtzeitig zu beantragen. Die Anträge müssen mit den erforderlichen Unterlagen (Originale der gültigen Übungsleiterlizenzen) bis spätestens 2. März 2020 (Ausschlussfrist!) beim Landratsamt eingegangen sein. Hierbei wird empfohlen, den Antrag möglichst einige Tage vor Ende der Frist einzureichen, um eventuelle Probleme beim Antrag oder den Lizenzen noch rechtzeitig klären zu können.
Zu beachten ist zudem, dass bei der Förderfähigkeit einer Übungsleiterlizenz darauf abgestellt wird, ob dieser seit dem Stichtag des Vorjahres – für das Förderjahr 2020 also seit dem 1. März 2019 – tatsächlich im Sportbetrieb eingesetzt wurde.
Nähere Einzelheiten zum Zuschussverfahren sowie der Antrag sind auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.lra-gap.de/de/sportvereine.html bzw. www.lra-gap.de/de/formulare.html (Förderungen) zu finden.
Der Antrag sowie weitere Auskünfte sind auch bei Christian Praxl unter der Telefonnummer 08821 / 751-333 zu erhalten (Landratsamt Außenstelle: Martinswinkelstr. 11 a, 82467 Garmisch-Partenkirchen).