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Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes
Personen, die direkten Kontakt zu einer positiv auf den Coronavirus getesteten Person hatten, haben sich für 14 Tag in häusliche Quarantäne zu begeben
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen hat mit Gültigkeit ab Montag, den 6. April 2020 eine Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes erlassen. Nach der Allgemeinverfügung haben sich Personen, die durch das Gesundheitsamt Garmisch-Partenkirchen als Kontaktperson der Kategorie I ermittelt wurden, für 14 Tage, gerechnet ab dem Zeitpunkt des letzten Kontakts mit der mit dem Coronavirus infizierten Person in häusliche Quarantäne zu begeben. Für Personen, die innerhalb dieser 14-tägigen Quarantänezeit Erkrankungssymptome wie Husten, Schnupfen, Fieber, Kurzatmigkeit, Muskel-, Gelenk-, Kopf- oder Halsschmerzen entwickeln, verlängert sich die häusliche Quarantäne bis zur Mitteilung eines negativen Testergebnis auf das Coronavirus durch das Gesundheitsamt, maximal jedoch bis 14 Tage nach Beginn der Symptomatik. Während der Dauer der häuslichen Quarantäne darf die eigene Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes nicht verlassen werden. Der Aufenthalt im Garten, auf der Terrasse oder auf dem Balkon ist gestattet. Es ist jedoch untersagt, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören. Für die Zeit der häuslichen Quarantäne unterliegt die Kontaktperson der Beobachtung des Gesundheitsamtes Garmisch-Partenkirchen. Dabei sind Untersuchungen und Entnahmen von Untersuchungsmaterial durch die Beauftragten des Gesundheitsamtes sind zu dulden. Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt Nr. 12 des Landkreises Garmisch-Partenkirchen in der Ausgabe des Garmisch-Partenkirchner Tagblatts vom 4. April 2020 veröffentlicht. Zudem ist das Amtsblatt unter www.lra-gap.de/media/files/lra_bekanntmachungen/2020_12.pdf abrufbar. Die vollständige Allgemeinverfügung mit Begründung ist im Schaukasten des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen (Eingang Gebäude C, Olympiastraße 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen) sowie unter www.lra-gap.de/de/coronavirus.html jederzeit einzusehen.