Aktuelles
Bodenuntersuchungen gehen voran
Behörden hoffen auf weitere Unterstützung der Landkreisbevölkerung zur erfolgreichen Beendigung des Pilotprojekts „Umgang mit Bodenaushub"
Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist einer von zwei bayerischen Landkreisen beim Pilotprojekt „Umgang mit Bodenaushub", das federführend vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) betreut wird. Den Startschuss für das Pilotprojekt gaben am 30. Juni 2021 Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber und Landrat Anton Speer. Aktuell werden im Landkreis aus rund 500 Bohrstellen Bodenproben entnommen, um genaue geogene, also natürlich bedingte Belastungen im Erdreich zu ermitteln und zu kartieren. Das Pilotprojekt soll Erkenntnisse darüber liefern, wie in Zukunft geogen belasteter Bodenaushub im Rahmen von Bauprojekten unter erleichterten Bedingungen wiederverwendet und innerhalb des Kreisgebietes verbracht werden kann.
Zum Stand des Projekts fand Anfang August 2022 ein Termin mit Vertretern des LfU und dem Staatministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Landratsamt Garmisch-Partenkirchen statt. Hierzu wurde den Behördenvertretern eine Probenahme in der Nähe der Partnachklamm vorgeführt. Diese führte der Bodenschutzingenieur Tobias Mühlbacher vom Wasserwirtschaftsamt München in einer Hanglage vor. Mühlbacher ist mit drei weiteren Kollegen im Landkreis auf festgelegten Standorten für die Durchführung der Bohrungen und die Beratung zuständig. Bislang konnten 220 Standorte beprobt werden. Weitere sollen folgen, doch leider fehlen derzeit noch rund 70 Einverständniserklärungen von bereits informierten Grundstückseigentümern. Die Grundstücke wurden in der Vorbereitungsphase durch das LfU nach bodenkundlichen bzw. geologischen Erkenntnissen ausgewählt. Für den Erfolg des Projekts wird auf die breite Unterstützung der Landkreisbevölkerung gehofft und insbesondere werden die Eigentümer gebeten, den Probenahme-Teams den Zutritt zu den ausgesuchten Grundstücken zu gestatten.
Der Boden im Landkreis ist in seiner Beschaffenheit sehr vielfältig und dadurch sind auch seine Stoffgehalte sehr unterschiedlich. Dies gilt ebenso für potenziell schädlich wirkende Schwermetalle, wie z.B. Thallium oder Nickel oder für das Halbmetall Arsen. Ihre Gehalte können in bestimmten Böden die zulässigen Stoffgehalte der Bundesbodenschutzverordnung zum Teil deutlich überschreiten und gelten dann als sogenannte geogene Belastungen. Dies kann gerade bei Bauprojekten immer wieder zu Problemen führen, denn geogen belastetes Erdreich kann für erhöhte Entsorgungskosten sorgen, da eine Ablagerung nur dort möglich ist, wo gleiche Bodenverhältnisse vorkommen und eine Verschlechterung des Bodens ausgeschlossen werden kann.
Foto Bodenuntersuchung Behördenvertreter (v.l.): Landrat Anton Speer, Dr. Raimund Prinz (LfU), Dr. Bernd Schilling (LfU), Herr Tobias Mühlbacher (WWA München), Petra Wölfl (LfU), Dr. Thomas Suttner (StMUV)
Foto Bodenuntersuchung Probenahme: Tobias Mühlbacher (WWA München) bei einer Probenahme in einer Hanglage nahe der Partnachklamm