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    Aktuelles

    Landkreis ist top bei Heizungsförderungen und Energieberatungen

    13.02.2025

    Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen gehört zu den Vorreitern in Sachen Energiewende und Klimaschutz. Wie aktuelle Daten zeigen, wird das sogenannte „Heizungsgesetz" (Gebäudeenergiegesetz) im Landkreis besonders stark nachgefragt. Dieses Gesetz, das am 1. Januar 2024 in Kraft trat, fördert den Austausch alter Heizungsanlagen gegen klimafreundliche Systeme und unterstützt Haushalte bei der energetischen Sanierung.

    Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist die Nachfrage nach Förderungen im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes überdurchschnittlich hoch. Dies liegt nicht nur an der hohen Sensibilität der Bevölkerung für Klimaschutzthemen, sondern auch an der ausgezeichneten Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis, der Verbraucherzentrale Bayern, der Energiewende Oberland und der Zugspitz Region GmbH. Projekte wie die „Energiekarawane" oder die Wärme-Roadshow oder die Woche der Wärmepumpe haben maßgeblich dazu beigetragen, dass viele Haushalte die Vorteile der Förderungen nutzen konnten.

    Bayernweit unter den Top 5 bei Energieberatungen

    Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen belegt bayernweit einen der vorderen Plätze bei den geförderten Energieberatungen unter allen Landkreisen. Mit über 60.000 Euro an Fördermitteln, die in den Landkreis geflossen sind, liegt er unter den Top 5 aller bayerischen Landkreise und Städte. Diese Zahlen unterstreichen das Engagement des Landkreises für eine nachhaltige und regionale Energiezukunft.

    Landrat Anton Speer betont: „Die hohe Nachfrage nach Heizungsförderungen und Energieberatungen zeigt, dass unsere Bürgerinnen und Bürger die Bedeutung der Energiewende erkannt haben. Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Bayern, der Energiewende Oberland und der Zugspitz Region GmbH ist ein Schlüssel zu diesem Erfolg. Wir werden diesen Weg konsequent weitergehen." Er verweist auf die zahlreichen digitalen Angebote des Landkreises, wie z.B. das Solarpotentialkataster, den Wirtschaftlichkeitsrechner zum Heizungstausch oder das digitale Beratungsangebot. Alle Informationen hierzu unter www.lra-gap.de/de/klimaschutz-mobilitaet.html

    Heizungstausch: Förderung auch nach Neuwahlen gültig

    Jüngste Wahlkampf-Äußerungen zum Gebäudeenergiegesetz haben für Verunsicherung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gesorgt: Was passiert mit bereits zugesagten Fördermitteln für den Heizungstausch, wenn sich die Bundesregierung ändert? Können noch Anträge gestellt werden? „Eigentümer können beruhigt sein", sagt Sigrid Goldbrunner, Energieexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Ein Regierungswechsel hätte keinen Einfluss auf bereits zugesagte Förderungen. Die dafür benötigten Bundesmittel sind bereits reserviert."

    Gelder können zwei Jahre lang abgerufen werden

    Wer sicher sein möchte, dass der eigene Heizungstausch gefördert wird, sollte dennoch möglichst bald einen Antrag einreichen. „Nach der Genehmigung haben Antragssteller zwei Jahre Zeit, die bewilligte Förderung abzurufen – oder darauf zu verzichten. Es besteht keinerlei Verpflichtung zum Abrufen der Mittel; man kann auch im Nachgang einfach auf die Förderung verzichten", so Goldbrunner.

    Bei Fragen zum Heizungstausch hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt und die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 - 809 802 400.

    Quellen:

    https://www.tga-fachplaner.de/meldungen/marktdaten-heizungsfoerderung-wo-sie-besonders-stark-nachgefragt-wird

    https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/wp-content/uploads/2019/02/Bilanz_Energieberatung_2024_Einsparung-Investitionen.pdf

    Zum Herunterladen: PDF
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