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Neue Öffnungszeiten im Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
Neue Öffnungszeiten im Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
Weiterhin gilt für den Zugang in den Amtsgebäuden Maskenpflicht
Mit Wirkung zum 4. April 2022 ändern sich die Öffnungszeiten im Landratsamt Garmisch-Partenkirchen. Das Bauamt ist neben den üblichen Öffnungszeiten nunmehr zusätzlich donnerstags zwischen 14 und 16 Uhr zugänglich. Außerdem ändern sich die Öffnungszeiten in der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde.
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Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen hat mit Ausnahme der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde (Außenstelle Farchant) montags bis donnerstags zwischen 8 und 12.30 Uhr sowie freitags zwischen 8 und 12 Uhr geöffnet. Das Bauamt ist zusätzlich donnerstags zwischen 14 und 16 Uhr zugänglich. Eine Terminvereinbarung ist nur außerhalb der Öffnungszeiten erforderlich.
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Erweitert werden die Öffnungszeiten in der Außenstelle Farchant. Die Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde hat montags bis donnerstags von 7.30 bis 12.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 12 Uhr geöffnet. An zwei Nachmittagen, nämlich dienstags und mittwochs, besteht zwischen 14 und 16 Uhr die Möglichkeit, einen Termin vor Ort wahrzunehmen. Damit wird dem Wunsch aus der Bevölkerung Rechnung getragen, dass die Außenstelle Farchant mehr Termine zur Verfügung stellen kann. Annahmeschluss ist hier jeweils eine halbe Stunde vorher. Im Terminreservierungssystem sind die neuen Zeiten bereits berücksichtigt; eine Terminreservierung ist jedoch nicht mehr erforderlich.
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Nur bis 26. Mai 2022: Auf allen Begegnungsflächen im Landratsamt besteht weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer medizinischen Maske. Diese Regelung entfällt ab dem 27. Mai.