Aktuelles
Mitteilung der Zulassungsstelle: Neuerungen bei der Vergabe von "E", "H" und Saisonkennzeichen
Ab dem 01.01.2018 ist bei Vergabe, Änderung bzw. Löschung von „Elektro", „ History" und Saisonkennzeichen die Vorlage der ZB II (Zulassungsbescheinigung Teil 2) odes der Fahrzeugbriefs erforderlich.
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