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Kostenlose FFP2-Masken für pflegende Angehörige und Menschen in sozialen Härten
Über die Gemeinden im Landkreis werden FFP2-Masken an pflegende Angehörige verteilt. Menschen in sozialen Härten erhalten die Masken direkt vom Landratsamt
Seit Montag, den 18. Januar 2021 gilt nach Beschluss der Bayerischen Staatsregierung in Bayern eine FFP2-Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel. Auch in Alten- und
Pflegeeinrichtungen ist das Tragen dieser Schutzmasken weiterhin verpflichtend. Um insbesondere für pflegende Angehörige sowie für Bürgerinnen und Bürger in sozialen Härten die zusätzlichen Belastungen durch die Anschaffung der teureren Schutzmasken abzufedern, stellt der Freistaat insgesamt rund 3,5 Millionen kostenlose FFP2-Masken zur Verfügung, die in dieser Woche an die Landkreise und kreisfreien Städte ausgeliefert wurden. Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen hat am gestrigen Dienstag insgesamt über 24.000 FFP2-Masken erhalten. Der Transport erfolgte durch das Technische Hilfswerk (THW).
Ab heute, Mittwoch den 20. Januar 2021 werden die FFP2-Masken für pflegende Angehörige vom Landratsamt entsprechend der Einwohnerzahl an die Gemeinden zur Weitergabe verteilt. Anlaufstelle für diese Personengruppe ist jeweils der Wohnort der pflegebedürftigen Person. Jede Hauptpflegeperson erhält drei kostenlose FFP2-Masken. Um die Masken zu erhalten, müssen Pflegepersonen lediglich ein Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrads der bzw. des Pflegebedürftigen vorweisen. Um in der aktuellen Situation größere Menschenansammlungen zu vermeiden, bittet das Landratsamt anspruchsberechtigte Bürgerinnen und Bürger sich vorab bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde des Pflegebedürftigen zu erkundigen, wie die Ausgabe der Masken vor Ort geregelt wird. Die Ausgabe der FFP2-Masken in den Gemeinden soll dann ab dem 25. Januar erfolgen.
Auch Personen, die eine Berechtigung zur Nutzung der Tafeln in den jeweiligen Gemeinden besitzen, sowie Obdachlose, können sich Masken bei den sie betreuenden Organisationen abholen.
Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII beziehen, erhalten in den kommenden Tagen postalisch fünf FFP2-Masken vom Landrastamt. Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten drei Masken.
„Die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel verpflichtend eine FFP2-Maske zu tragen, halte ich für sinnvoll, denn gerade dort, wo Menschen dicht zusammenkommen erhöht diese Maske den Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus", so Landrat Anton Speer. „Die Versorgung besonders belasteter Bürgerinnen und
Bürger durch den Freistaat, zumindest mit einer Grundausstattung an FFP2-Masken ist daher nur konsequent und sehr zu begrüßen. Unseren Gemeinden im Landkreis danke ich für die Unterstützung bei der Verteilung der Masken und dem Technischen Hilfswerk für die zügige Anlieferung", so Speer.