Gesundheitlicher Verbraucherschutz & Veterinärwesen
Der Bereich Gesundheits- und Veterinärwesen umfasst im Sachgebiet unter anderem die Aufgabe des Verbraucherschutzes, in welchem vor allem das Lebensmittelrecht eine bedeutsame Rolle spielt. Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen sind insgesamt vier speziell ausgebildete Lebensmittelüberwachungsbeamte tätig. Es soll sichergestellt werden, dass die Bevölkerung im Lebensmittelverkehr vor gesundheitlichen Schäden und darüber hinaus vor Täuschung und Irreführung geschützt wird. Dies geschieht z. B. durch stichprobenweise Überprüfung der Lebensmittelbetriebe sowie durch Probenziehungen, die sich in Plan- oder Verdachtsproben aufteilen. Von den Lebensmittelüberwachungsbeamten wird auch der Verkehr mit freiverkäuflichen Arzneimitteln sowie der Vollzug der Preisangabenverordnung überwacht.
Je nach dem Ergebnis richtet sich der rechtliche Vollzug, der bei Beanstandungen von Belehrungen über Bußgeld- und Strafverfahren bis hin zu Betriebsschließungen reichen kann. Auch ein Rückruf von Produkten und eine Warnung der Öffentlichkeit vor dem Verzehr und Gebrauch von Produkten ist möglich. Grundsätzlich kann die Lebensmittelbehörde alle notwendigen Maßnahmen treffen um die Bevölkerung zu schützen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Gesundheitsamtes und des Veterinäramtes des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen.
Der Verbraucherschutz des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen kann jedoch keine Rechtsberatung bei privatrechtlichen Auseinandersetzungen (z.B. Streitigkeiten über einen Kaufvertrag) erteilen. Hier helfen Ihnen die Verbraucherzentralen der einzelnen Länder weiter, z. B. die Verbraucherzentrale Bayern e.V., Mozartstr. 9, 80336 München, Telefon: 089 53987-0.
Zum Bereich Lebensmittelüberwachung gelangen Sie hier.
Unter dem Überbegriff "Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Veterinärwesen" obliegt dem Sachgebiet auch der rechtliche Vollzug in den Gebieten Apothekenrecht und Heilpraktikergesetz.
Hierunter fällt die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung von Betriebserlaubnissen für Apotheken bei Neuerrichtung oder Übernahme, Erlaubnisse für Heilpraktiker. Die Überprüfung der erforderlichen Voraussetzungen, wie entsprechende persönliche Eignung und Sachkunde sowie (bei Apotheken) Vorhandensein geeigneter Betriebsräume, erfolgt in Zusammenarbeit mit der fachlichen Beurteilung des Pharmazierates bei der Regierung von Oberbayern bzw. des Gesundheitsamtes des Landratsamtes.
Weiter sind wir verantwortlich für den rechtlichen Vollzug auf den Gebieten:
- Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten,
- Tierseuchenbekämpfung
Unter der fachlichen Begleitung der Gesundheits- und Veterinärabteilung prüft das Sachgebiet Erlaubnisanträge, erlässt Anordnungen zur Gefahrenabwehr bei festgestellten Missständen, ahndet nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz und leitet Strafverfahren ein.
Das Sachgebiet wickelt auch die rechtlichen Angelegenheiten der Fleisch- und Geflügelfleischhygiene ab.
Um den bestmöglichen Schutz der menschlichen Gesundheit zu gewährleisten werden alle schlachtbaren Haustiere, deren Fleisch verzehrt wird, von amtlichen Tierärzten und Fleischkontrolleuren sowohl vor als auch nach der Schlachtung untersucht.
In diesem Rahmen erfolgt die Einteilung des Landkreises in Fleischhygienebezirke, Anstellung und Vergütung von amtlichen Tierärzten und Fleischkontrolleuren, Erstellung von Kontrollplänen zur stichprobenweisen Probenentnahme bei Schlachtieren zur Feststellung etwaiger Rückstände im Fleisch, Hygienekontrollen in den Schlachtbetrieben, Beschaugebührenabrechnung mit Metzgereien und Landwirten, Kalkulation kostendeckender Gebühren.
Das Tierschutzrecht nimmt ebenfalls einen sehr hohen Stellenwert im Sachgebiet ein. Anhand der fachlichen Beurteilung der Veterinärabteilung erfolgt hier die Erteilung von erforderlichen Erlaubnissen, Ahndung von Verstößen durch Anordnungen bzw. Bußgeldbescheide und Strafanzeigen. Weitere Maßnahmen stellen Berufsausübungsverbote und ggf. Tötungsanordnungen bei Tierseuchen dar.
In der Tierkörperbeseitigung erfolgt vor allem die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Beseitigung von Speiseabfällen außerhalb von Tierkörperbeseitigungsanlagen in anderen zugelassenen Anlagen. Desweiteren werden die bestellten Verbandsräte des Landkreises in den einzelnen Zweckverbänden zur Tierkörperbeseitigung betreut.