G7-Gipfel 2022
Vom 26. bis 28. Juni 2022 findet auf Schloss Elmau der G7-Gipfel statt. Der Gipfel ist ein Treffen der Staats- und Regierungschefs aus den sieben führenden Industrienationen (Gruppe der Sieben = G7): USA, Großbritannien, Frankreich, Italien, Japan, Kanada und Deutschland.
Der G7-Gipfel ist eine Veranstaltung der Bundesregierung, die auch das Programm und den Ablauf bestimmt. Der Freistaat Bayern ist vor allem gefordert, soweit es um die Sicherheit und die Gefahrenabwehr geht, da dies Sache der Länder ist. Das Sicherheitskonzept wird in enger Abstimmung zwischen den Sicherheitsbehörden des Bundes und Bayerns erarbeitet und umgesetzt.
Neben den Bundes- und Landesbehörden nimmt auch das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen Aufgaben rund um den G7-Gipfel wahr. So ist das Landratsamt verantwortlich für:
Versammlungsrecht
Als Versammlungsbehörde sind dem Landratsamt alle öffentlichen Versammlungen (Kundgebung, Demonstration) unter freiem Himmel grundsätzlich anzuzeigen, so auch im Rahmen des G7-Gipfels. Das Verfahren erfolgt dann auf Grundlage der einschlägigen Gesetze und unter Berücksichtigung aller Sicherheitsaspekte.
Was ist bei der Anzeige einer Versammlung zu beachten?
Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung (Art. 2 Abs. 1 BayVersG).
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel veranstalten will, hat dies dem Landratsamt als zuständige Versammlungsbehörde grundsätzlich mindestens 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe (= Mitteilung des Veranstalters von Ort, Zeit und Thema der Versammlung an einen bestimmten oder unbestimmten Personenkreis) fernmündlich, schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift anzuzeigen. Bei der Berechnung der Frist bleiben Samstag, Sonn- und Feiertage außer Betracht.
Zusammengefasst ist eine Versammlung also dann anzuzeigen, wenn sie
- öffentlich ist (d.h. Teilnahme nicht auf individuell feststehenden Personenkreis beschränkt) und
- unter freiem Himmel stattfinden soll (unbeachtlich ist, ob die Versammlung auf öffentlichem oder privatem Grund stattfindet).
Die Anzeigepflicht entfällt nur, wenn sich die Versammlung aus einem unmittelbaren Anlass ungeplant und ohne Veranstalter entwickelt (Spontanversammlung). Entsteht der Anlass zu einer geplanten Versammlung kurzfristig (Eilversammlung), muss die Versammlung spätestens mit der Bekanntgabe fernmündlich, schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim Landratsamt oder bei der Polizei angezeigt werden.
In der Versammlungsanzeige sind anzugeben:
- Ort der Versammlung (bei sich fortbewegenden Versammlungen die gesamte Route)
- Zeitpunkt des beabsichtigten Beginns und des beabsichtigten Endes der Versammlung (Uhrzeiten)
- Versammlungsthema
- Veranstalter und Versammlungsleiter mit Familienname, Vorname, Anschrift
Um eine möglichst einfache und schnelle Kommunikation zwischen den beteiligten Behörden und dem Veranstalter der Versammlung (z.B. bei Rückfragen) zu ermöglichen, bittet das Landratsamt zudem, auch immer eine Telefonnummer (Handynummer) anzugeben.
Ein entsprechendes Formular „Anzeige einer Versammlung unter freiem Himmel" ist auf der Internetseite des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen unter Formulare „Sicherheit und Ordnung" zu finden.
Vor dem Hintergrund des im Bayerischen Versammlungsgesetz verankerten Kooperationsprinzips wird im Vorfeld der Versammlung grundsätzlich ein sogenanntes Kooperationsgespräch zwischen Veranstalter und beteiligten Behörden durchgeführt. Dies dient insbesondere der Erörterung offener Fragen zum geplanten Versammlungsablauf und ist darauf angelegt, einvernehmliche Lösungen zu finden.
Nach abschließender Prüfung erhält der Veranstalter eine Bestätigung, dass die Versammlung angezeigt wurde. Falls es zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erforderlich sein sollte, kann das Landratsamt auch Beschränkungen für die Versammlung verfügen.
Hygienekontrollen
Im Landratsamt ist das Gesundheitsamt für die Hygienekontrollen zuständig. Unter anderem zählen dazu die Trinkwasserhygiene und der Infektionsschutz. So wurden und werden die Sanierung bzw. der Ausbau von Trinkwassergewinnungs- und versorgungsanlagen sowie der Abwasseranlagen in hygienischer Hinsicht begleitet. Im Rahmen der Vorbereitungen zum G7-Gipfel betrifft dies insbesondere die Hotels Schloss Elmau und Kranzbach und ihre Verbindung nach Klais. Des Weiteren wurden und werden laufend Hotels und weitere Unterbringungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Trinkwasserinstallationen sowie die Wellness-, Sauna- und Badebereiche kontrolliert.
Lebensmittelüberwachung und gesundheitlicher Verbraucherschutz
Die Lebensmittelüberwachung und der gesundheitlichen Verbraucherschutz liegen im Landratsamt im Aufgabenbereich des Gewerbeamtes. Im Zusammenhang mit dem G7-Gipfel wurden und werden routinemäßig ein Großteil der Hotels und Gaststätten, die von Einsatzkräften und Delegationsmitgliedern belegt werden, kontrolliert. In Zusammenarbeit mit Lebensmittelunternehmen trägt das Gewerbeamt ebenso für eine angemessene Lebensmittelhygiene an den zahlreichen mobilen Verpflegungsstützpunkten der Einsatzkräfte Sorge.
Naturschutz
Das Landratsamt begleitet als untere Naturschutzbehörde die Vorbereitungen des G7-Gipfels aus naturschutzfachlicher Sicht. Als zuständige Behörde ist das Landratsamt beispielsweise verantwortlich für die Bescheide zur Errichtung der Infrastruktur rund um das Schloss Elmau. Dabei sind unter anderem die vorgegeben Sicherheitsinteressen mit den naturschutzrechtlichen Interessen abzuwägen. Im Rahmen dieser Abwägungsentscheidungen war und ist das Landratsamt darum bemüht, die Eingriffe in die Natur, die im Zusammenhang mit dem G7-Gipfel stehen, so gering wie möglich zu halten.
Katastrophenschutz
Bei Katastrophen oder Sicherheitseinsätzen nahe der Katastrophenschwelle (z.B. Gefahrgutunfälle, Unfälle oder Brände bei bestimmten Objekten, Hochwasser etc.) wird das Landratsamt als Katastrophenschutzbehörde alarmiert, um zu entscheiden, ob eine Koordinierung der Einsatzkräfte durch eine einheitliche Leitung erforderlich ist. Die Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) bedient sich in diesem Fall zur Einsatzleitung vor Ort eines vorbestellten Örtlichen Einsatzleiters (ÖEL). Die FüGK ist über Meldeempfänger rund um die Uhr einsatzbereit, ebenso die ÖEL. Neben der Einsatzleitung bei Katastrophen oder sogenannten Großschadensereignissen hat das Landratsamt unter anderem die Aufgabe, allgemeinen Katastrophenschutzpläne zu erstellen und für die notwendige Ausstattung der Einheiten (Personal und Material) zu sorgen sowie Übungen abzuhalten.
Allgemeinverfügung zum Sicherheitsbereich
Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes und des Bayer. Naturschutzgesetzes;
Allgemeinverfügung
Anlässlich des diesjährigen G7-Gipfels vom 26. bis 28. Juni in Schloss Elmau, hat das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen auf Grundlage von Art. 7 Abs. 2 Nr. 1, 3 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (LStVG) sowie Art. 31 Abs. 1 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) folgende Allgemeinverfügung erlassen:
Allgemeinverfügung_Sicherheitsbereich_G7-Gipfel_2022
Schadensausgleich
Der G7-Gipfel betrifft viele Bürgerinnen und Bürger im Werdenfelser Land. Die Bayerische Polizei wird alles dafür tun, die Bevölkerung und ihr Eigentum umfassend zu schützen. Sollte es trotz aller Vorkehrungen zu unmittelbaren gipfelbedingten Schäden kommen, ist Sorge getragen, dass niemand „auf seinem Schaden sitzen bleibt". Über das Bürgertelefon des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen unter Tel.: 08821 / 751-446 sowie per E-Mail: g7-schadensausgleich@lra-gap.de werden ab sofort Fragen zum Schadensausgleich beantwortet.
Nähere Informationen und Antragsformulare finden Sie hier.
Bürgertelefon und E-Mail Adresse des Landratsamtes
Anlässlich des G7-Gipfels hat das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen eine extra E-Mail Adresse für Bürgeranliegen unter Buergertelefon-600@lra-gap.de eingerichtet. Zudem ist seit dem 20. Juni ein Bürgertelefon für Anliegen und Anfragen freigeschaltet unter 08821 / 751-600 (das Bürgertelefon wird am Dienstag, den 28. Juni 2022 um 18.00 Uhr abgeschaltet).
Bei drigenden Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgertelefon der Polizei:
Bürgertelefon Inland: 0800 / 7766330 (täglich, Montag bis Sonntag, 00.00 - 24.00 Uhr);
Bürgertelefon aus Österreich: 00800 / 77663300 (täglich, Montag bis Sonntag, 00.00 - 24.00 Uhr)
Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen hat dem G7-Gipfel zudem eine Sonderausgabe der Landkreis-Zeitung gewidmet, in der zahlreiche Informationen rund um den Gipfel zu finden sind. Diese Sonderausgabe ist in enger Zusammenarbeit mit dem Bundespresseamt und der Pressestelle der G7-Planungsgruppe der Bayerischen Polizei entstanden. Online ist die Landkreis-Zeitung unter hier abrufbar.
Informationen der Bunderegierung zum G7-Gipfel
Mit Beginn des Jahres 2022 hat Deutschland den Vorsitz der G7 übernommen und sich dabei große Ziele für die Zeit der Präsidentschaft gesetzt.
Schwerpunkte der deutschen G7-Agenda sind:
- Nachhaltiger Planet
- Wirtschaftliche Stabilität und Transformation
- Gesundes Leben
- Investitionen in eine bessere Zukunft
- Starkes Miteinander
Diese Schwerpunkte sollen beim Treffen der G7 Staats- und Regierungschefs auf Schloss Elmau bearbeitet und vertieft werden. Mehr Informationen rund um die deutsche G7-Präsidentschaft finden Sie hier.
Am 27. Februar 2022 fand in der Gemeinde Krün eine Bürgerversammlung zum G7-Gipfel statt. Die Bürgerversaammlung können Sie hier in der Mediathek der Bundesregierung anschauen.
G7-Bürgertelefon und Bürgerbüro der Polizei
Anlässlich des G7-Gipfel 2022 auf Schloss Elmau hat die Bayerische Polizei ein Bürgertelefon geschaltet und in Krün und Garmisch-Partenkirchen ein Bürgerbüro eingerichtet.
So können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Organisationen und Gewerbetreibende unter den kostenfreien Telefonnummern - sowohl aus dem Inland als auch aus dem benachbarten Österreich - und darüber hinaus per E-Mail oder die nun online-geschaltete Internetseite mit Kontaktformular, über die erforderlichen Maßnahmen der Bayerischen Polizei informieren. Das Bürgertelefon ist von Montag bis Freitags von 09.00 Uhr bis 20.00 Uhr geschaltet.
Bürgertelefon Inland: 0800 / 7766330 (täglich, Montag bis Sonntag, 00.00 - 24.00 Uhr)
Bürgertelefon aus Österreich: 00800 / 77663300 (täglich, Montag bis Sonntag, 00.00 - 24.00 Uhr)
Bürgerbüro Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen, Rathausplatz 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen (Montag bis Freitag, 9.00 - 17.00 Uhr)
Bürgerbüro Gemeinde Krün, Rathausplatz, 82494 Krün (Montag bis Freitag, 9.00 - 17.00 Uhr)
Bürgerinformation E-Mail-Adresse: g7.buergerinfo@polizei.bayern.de
Internetseite (mit Kontaktformular): www.polizei.bayern.de/G7
FAQ-Seite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration: www.g7.bayern
Polizei informiert über mögliche Einschränkungen im Zusammenhang mit dem G7-Gipfel
Im Zusammenhang mit den polizeilichen Maßnahmen rund um den G7-Gipfel 2022 werden sich trotz aller Bemühungen Beeinträchtigungen des Verkehrs, für die örtliche Bevölkerung aber auch für Ausflügler, nicht gänzlich verhindern lassen. Auch wenn die Polizei bemüht ist, die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten, muss, insbesondere in der Region Garmisch-Partenkirchen und Mittenwald, in den Tagen vor und an den Gipfeltagen selbst (26.06. bis einschließlich 28.06.2022), mit Behinderungen und Einschränkungen gerechnet werden.
Verkehr
Besonders ausgelastet werden voraussichtlich die Strecken zwischen der Stadtmitte München und dem Flughafen sowie die Verbindung von München nach Garmisch-Partenkirchen und Mittenwald sein. Es empfiehlt sich, den Veranstaltungsraum weitläufig zu umfahren.
Für den überregionalen Reiseverkehr werden an den großen Autobahnkreuzen bei Würzburg, Nürnberg, Feuchtwangen, Ulm, Memmingen und im Großraum München großräumige Umfahrungen ausgeschildert sein. Mit dem Nachbarland Österreich bestehen entsprechende Vereinbarungen zur Verkehrsinformation und Verkehrslenkung im Bundesland Tirol entlang der Inntal- und Brennerautobahn. Den Einreisenden aus Österreich wird empfohlen, die Grenzübergänge Griesen / Ehrwald (Fernpass) sowie Mittenwald / Scharnitz (Zirler Berg) zu meiden und auf die Bundesautobahn A 93 und Bundesautobahn A 8 zur Ostumgehung München (Bundesautobahn A 99) auszuweichen oder im Westen den Grenzübergang Füssen / Reutte zur Bundesautobahn A 7 zu nutzen. Wer aus dem Norden Bayerns kommend mit dem Ziel Österreich unterwegs ist, kann ab Nürnberg über die Bundesautobahn A 3 nach Oberösterreich und die Bundesstraße B 20 via Straubing in den Raum Salzburg gelangen. Als weitere Ausweichstrecke in Richtung Süden bietet sich die Bundesautobahn A 7 über Ulm und Füssen an.
Auch der Zugverkehr wird an den Gipfeltagen zwischen Garmisch-Partenkirchen und Mittenwald beeinträchtigt sein. Die Streckensperrung wird durch Ersatzbusse kompensiert werden.
Es wird empfohlen, insbesondere in der Zeit von 26.06. bis einschließlich 28.06.2022 auf Verkehrsmeldungen zu achten, vorsorglich etwas mehr Zeit für die Fahrt einzuplanen und auf nicht unbedingt notwendige Fahrten zu verzichten.
Die Bayerische Polizei bittet dringend darum, sich vor Fahrtantritt aktuell, beispielsweise über die Internetseite https://www.bayerninfo.de zu informieren.
Ausflügler
Einschränkungen für Wanderer werden sich auf die zweite Hälfte des Monats Juni und im Wesentlichen auf einen rund 16 Kilometer langen Sicherheitsbereich um den Veranstaltungsort Schloss Elmau beschränken. In diesem relativ eng gefassten Bereich werden keine Wanderungen möglich sein. Darüber hinaus ist es durchaus möglich, den Naturraum im Werdenfelser Land zur Erholung zu nutzen. Ob im Einzelfall beispielsweise Seilbahnbetriebe eingestellt werden müssen, hängt von der konkreten Lagebeurteilung zum Veranstaltungszeitpunkt ab.
Der beliebte Aufstieg auf das Schachenhaus kann außer von Elmau aus von allen anderen Routen durchgeführt werden. Ebenso sind zum Beispiel die Partnachklamm oder die Höllentalklamm nebst den dazugehörigen Hütten offen und frei begehbar. Auch der Besuch der Zugspitze ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist jedoch, dass viele Wanderparkplätze gesperrt und dementsprechend nicht benutzbar sind.
Die Bayerische Polizei rät Ausflüglern dringend dazu, sich vor Reiseantritt tagesaktuell zu informieren und sich ggf. einen „Plan B" zurechtzulegen.
Zur beschleunigten Abwicklung etwaiger polizeilicher Kontrollmaßnahmen empfiehlt die Bayerische Polizei, gültige Personaldokumente (Personalausweis, Reisepass) und sonstige erforderliche Berechti¬gungsscheine (z. B. Führerschein, Zulassungsbescheinigung für Fahrzeuge oder Berechtigungsscheine) bereit zu halten.
Grenzkontrollen
Die seit 2015 bestehenden Grenzkontrollen werden auch während des G7-Gipfels in Absprache mit den österreichischen Behörden fortgeführt. Durch die örtlich und zeitlich flexiblen Kontrollen kann es an der Landesgrenze zwischen Bayern und Tirol zu Wartezeiten kom¬men. Die Grenzkontrollen obliegen der Bundespolizei.
Flugbeschränkungsgebiet
Neben den Sicherheitsbereichen am Boden ist auch die Sicherung des Luftraums ein wesentlicher Bestandteil des Sicherheitskonzepts und führt dementsprechend zu Einschränkungen.
Vom 26.06.2022, 08:00 Uhr (06:00 UTC) bis 28.06.2022, 24:00 Uhr (22:00 UTC) dürfen in einem Radius von rund 56 km (30 NM) um den Veranstaltungsort Elmau keine bemannten Flüge durchgeführt werden. Dies gilt zum Beispiel auch für Drachenflieger, Gleitschirmflieger oder Segelflieger.
Unbemannte Luftfahrtsysteme (z. B. Drohnen, ferngesteuerte Flugmodelle) dürfen in dieser Zeit um den Veranstaltungsort Elmau in einem Radius von rund 19 Km (10 NM) und um den Flugplatz Pömetsried in einem Radius von rund 6 km (3 NM) nicht betrieben werden.
Während der Ankunft und der Abreise der Staats - und Regierungschefs wird am 26.06.2022 von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr (06:00 – 13:00 UTC) und am 28.06.2022 von 11:00 bis 24:00 Uhr (09:00 – 22:00 UTC) ein zweites temporäres Flugbeschränkungsgebiet um den Flughafen München erlassen. Es wurde ebenfalls mit einem Radius von 56 Km (30 NM) festgelegt und über einen Verbindungskorridor mit dem Flugbeschränkungsgebiet in Elmau verbunden.
Das Ausmaß des Flugbeschränkungsgebiets reicht somit praktisch von Ingolstadt bis zur italienischen Staatsgrenze und am Alpenrand von Füssen bis an den Tegernsee.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Flüge des Rettungsdienstes, der Polizei, der Bundeswehr sowie ausländischer Staatsluftfahrzeuge mit G7-Bezug. Ein Verstoß gegen das Flugbeschränkungsgebiet stellt eine Straftat dar.
Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Flugsicherung unter :
https://www.dfs.de/homepage/de/medien/ifr-vfr-meldungen/ifr-meldungen/09-05-2022-g7-gipfeltreffen-in-elmau/
Informationen
Weitere Informationen rund um den G7-Gipfel 2022 sind auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration unter https://www.g7.bayern.de bzw. der Bayerischen Polizei unter https://g7.polizei.bayern.de zu finden.